Zusammentreffen von Verfahrenspflegervergütung und Aufwandsentschädigung

  • Hallo !

    Folgender Fall beschäftigt mich gerade :

    Laut des vorgelegten Berichts hat der Betreute Bankguthaben von insgesamt 2950 EUR.

    Der ehrenamtliche Betreuer beantragt die Entnahme der Pauschale von 323 EUR aus dem Vermögen des Betreuten.

    Gleichzeitig wurde im letzten Jahr eine Verfahrenspflegervergütung aus der Staatskasse ausbezahlt in Höhe von ca.67 EUR.

    Kann ich dem Betreuer die Entnahme der Pauschale aus dem Vermögen des Betreuten bewilligen und gleichzeitig die ausbezahlte Verfahrenspflegervergütung über Kostenrechnung von dem Betreuten einfordern ?Was hat hier Vorrang ?

  • Da du das nicht erwähnt hast, gehe ich mal von einem Schonvermögen i.H.v. 2.600,- € aus (Also keine unterhaltsberechtigten Angehörigen o.ä.). Bitte korrigieren, fals falsch.

    Auch wenn mir meine Vorgehensweise evtl. gleich von anderen Kommentatoren um die Ohren gehauen wird, würde ich nach dem Prinzip vorgehen: "mit welcher Vorgehensweise belaste ich die Staatskasse am wenigsten" (ich weiß, dass das meine Entscheidungen eigentlich nicht beeinflussen dürfte)

    Ich würde also die Aufwandspauschale aus dem Vermögen d. Betroffenen festsetzen und die Verfahrenspflegervergütung erstmal links liegen lassen. Vielleicht kann man die ja in einem der nächsten Jahre noch zurückfordern.

  • Ich würde die Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse auszahlen und zugleich einen Regress in Sachen Verfahrenspflegervergütung und Aufwandsentschädigung in Höhe von (2950 EUR minus 2600 EUR ist) 350 EUR ankündigen. Vermutlich wird dann mitgeteilt, dass der das Schonvermögen übersteigende Betrag aufgezehrt sei ... sonst wird halt dann der angekündigte Regressbeschluss ergehen.

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