Hallo !
Habe folgenden Fall der mich gerade beschäftigt:
Der Bruder des Erblassers hat innerhalb der 6-wöchigen Ausschlagungsfrist seine Ausschlagung bei Gericht eingereicht.Seine Unterschrift wurde von einer Verbandsgemeinde öffentlich beglaubigt.
Dies ist mir leider erst im Nachhinein aufgefallen.
Die 6-wöchige Ausschlagungsfrist ist jetzt aber leider abgelaufen.
Komme ich aus der Nummer noch mal raus ?