Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Obwohl ich gedanklich noch vor´m Weihnachtsbaum hocke, wird man hier schon wieder mit "weltlichen Problemen" (?) konfrontiert...
Und zwar hab ich einen Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek vorliegen. Es liegt ein Titel zu Grunde, in dem der Bekl. verurteilt wurde, 100.000 € nebst 10 % Zinsen seit dem 01.01.06 (--> fiktive Angaben) zu zahlen. Die Sicherungshypothek soll nun allerdings nur wegen einer Teilforderung i. H. v. 30.000 € nebst betragsmäßig angegebener Zinsrückstände bis 01.12.06 und 10 % Zinsen auf die (volle) Hauptforderung i. H. v. 100.000 € seit dem 02.12.06 eingetragen werden.
Tja, und mit den Zinsen auf die volle Hauptforderung hab ich jetzt so meine Probleme, da lt. Schöner/Stöber
a) Zinsen als Nebenleistungen nicht über das Kapital hinaus durch Hypothek gesichert werden können (Rn. 1953),
b) nur die Zinsen, die betragsmäßig für einen bestimmten Zeitraum geltend gemacht werden, ohne die Hauptforderung vollstreckt (und somit eingetragen) werden können (Rn. 2189). So einen ähnlichen Fall hab ich jetzt ja hier, da nur ein Teilbetrag der Hauptforderung eingetragen wird.
Was sagt Ihr denn dazu? Würdet Ihr es auch so sehen, dass die Zinsen - obwohl tituliert - nur für den einzutragenden Teilbetrag eingetragen werden können, oder gilt bei der Sicherungshypothek vielleicht was anderes?
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