Hallo liebe Forumsmitlgieder,
die PKH-Partei (keine Ratenzahlung) hat ihrem Rechtsanwalt zu dem gesamten Gegenstandswert eine Geschäftsgebühr und eine Auslagenpauschale erstattet. Ist das überhaupt zulässig? Hätte eine Anrechnung auf die PKH-Vergütung erfolgen müssen?
Viele Grüße,
Lisa