Hallo Forengemeinde,
ein Schuldner hat ein über 18 Jähriges, zu 100 % behindertes Kind. Dieses Kind ist im Heim untergebracht und der Schuldner muss 100,00 € Kosten laut Bescheid übernehmen. Aus meiner Sicht darf ich als Drittschuldner dieses Kind bei vorliegenden Pfändungen nicht berücksichtigen, sondern der Schuldner müsste einen Freibetrag beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Wer kann mir helfen?
Mit freundlichen Grüßen