Der Enkel ist Betreuer und verkauft die Wohnung seiner Oma (Betreute).
Hätte jemand Bedenken, wenn ich den Vater des Betreuers, also den Sohn der Betreuten zum Verfahrenspfleger im Genehmigungsverfahren bestellen würde?
Habe bisher in den Akten bei solchen Genehmigungen immer nur Rechtsanwälte als Berufsverfahrenspfleger gesehen.