Ein mj. Kind ist Miteigentümer eines Grundstücks. Auf diesem Grundstück lastet eine Grundschuld.
Die Kindsmutter hat mehrere Darlehen zu tilgen. Sie möchte die Darlehen jetzt zusammenlegen.
Das mj. Kind war bei den Darlehensverträgen als Darlehensnehmer infolge einer Erbschaftsannahme auch teilweise mitbeteiligt. Jetzt soll das Kind bei der Umschuldung jedoch außen vor gelassen werden.
Es ist lediglich betroffen, als dass als Sicherheit für das neue Darlehen eine bereits bestehende Grundschuld am o.g. Grundstück mithaften soll, an dem das mj. Kind Miteigentümer ist.
Hier ist wohl eine familienger. Genehmigung notwendig, oder?