Grundbuchauszüge als pdf-Datei

  • Hallo,

    zumindest aus Bayern weiß ich, dass Notare, die das elektronische Grundbuch einsehen können, sich Auszüge auch als pdf-Datei herunterladen könne.

    Technisch wird das wohl auch in anderen Bundesländern gehen.

    Frage: ist es mir als Grundpfandrechtgläubiger auch möglich, so eine Datei zu bekommen? Oder habe ich nur Anspruch auf den Ausdruck?

    Die Dateien wären sehr hilfreich, sind sie doch per E-Mail leicht zu versenden und helfen, die Akten dünner zu halten.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • theoretisch sollte es gehen, ich vermag keinen unterschied zu erkennen, ob nun ein papier-auszug erteilt wird oder ein pdf-auszug.

    ggfs. ausdrucken und einscannen bzw. das programm mal durchforsten ?

  • Nach § 78 Abs 1 S 2 Grundbuchverfügung gilt, dass der Ausdruck auch elektronisch übermittelt werden kann. Diese Regelung gilt aber nur für den einfachen Ausdruck, nicht jedoch auch für den "amtlichen Ausdruck", wie aus § 78 Abs 2 S 3 Grundbuchverfügung hervorgeht (s. hierzu auch die Kommentierung von Erber-Faller in KEHE, Grundbuchrecht, 6.A., § 78 GBV Rn 13).
    Eine andere Frage ist hingegen, ob das Grundbuchamt bereits über die erforderliche informationstechnologische Infrastruktur verfügt.

  • Für die GBA-Mitarbeiter ist dies meines Wissens für SolumStar überhaupt nicht vorgesehen. Es gibt aber eine andere Lösung:
    Wenn man einen PDF-Creator auf seinem Rechner installiert hat, der sich als Druckertreiber einstellen lässt, kann man den Ausdruck in eine PDF-Datei umlenken. Selbstverständlich hat diese keinerlei Beweiskraft, da nicht signiert oder sonstwie beglaubigt.

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