Hallöle!
Ich habe ein Problem und komme momentan nicht weiter.
In meiner Akte steht jemand unter Betreuung und diese Person ist alleinige Eigentümerin eines Grundstückes, welches mit einem Haus bebaut ist.
Bezüglich dieses Hauses wurde eine Teilungserklärung von einem Notar beurkundet (es soll Wohnungseigentum gebildet werden), bei dem die Betreuerin für die Betreute gehandelt hat (Aufgabenkreis umfasst auch Vermögenssorge).
Meine erste Frage hierzu ist, ob ich als Gericht diese Erklärung betreuungsgerichtlich genehmigen muss (gerne mit Rechtsprechungshinweis).
Außerdem ist nun noch die Frage, ob diese Teilungserklärung vom Aufgabenkreis der Vermögenssorge gedeckt ist. Es wäre schön, wenn mir jemand diesbezüglich auch einen Rechtsprechungshinweis geben könnte.
Liebe Grüße