Hallo, hier wurden zwei ehrenamtliche Betreuer nach § 1899 Abs. 3 BGB bestellt.
Wie handhabt Ihr das mit dem Betreuerausweis ? Bekommt jeder einen und wird darin dann vermerkt, dass sie nur gemeinsam handeln dürfen ? Oder wird nur ein Ausweis auf beide ausgestellt, um "Missverständnisse" im Rechtsverkehr zu vermeiden ?
Danke !