Bei manchen Betreuten, die auswärts arbeiten und EV haben, steht das Problem, dass sie nicht die Schecks für das Taschengeld einlösen können, da die Bank bereits geschlossen hat, wenn sie dort davorstehen.
Eine Bank bei uns bietet dafür ein sogenanntes "Blattsparbuch" an. Auf dieses überweist der Betreuer das Taschengeld. der Betreute erhält eine "Sparcard", mit der er am Automaten dieses Geld abheben kann.
Soweit gut, aber ich soll nun, da es sich um ein Sparbuch handelt, die Eröffnung genehmigen und es dann auch noch gleichzeitig zur Verfügung für den Betreuten freigeben.
Hattet ihr sowas auch schon mal vorliegen?
Klar, das Teilchen nennt sich Sparbuch, ist sogar verzinslich, aber es wird doch wie ein Girokonto verwendet.
Ist hier tatsächlich zu genehmigen?