Einen schönen Nachmittag wünsche ich!
Vielleicht könnt ihr mir folgende Frage beantworten: Ich bin hier seit kurzem Gruppenleitung, arbeite aber schon länger in der Abteilung. Nun muss ich einen mittleren Beamten beurteilen, der seine erste Zwischenbeurteilung bekommt.
Meine Frage: Ich habe die Vermtung, dass unsere Geschäftsleitung, die diesem Beamten immer zu wohlwollend ins Gesicht schaut, meine Beurteilung schönt - habe ich ein Recht darauf, Einsicht in die fertige Beurteilung zu bekommen? - und das natürlich, BEVOR sie aussenwirksam wird?
Falls ja, könnte ich dem dann noch entgegenwirken?
Schonmal vielen Dank und einen schönen Feierabend!