Recht des Gruppenleiters zur Einsicht in Beurteilungen

  • Einen schönen Nachmittag wünsche ich!
    Vielleicht könnt ihr mir folgende Frage beantworten: Ich bin hier seit kurzem Gruppenleitung, arbeite aber schon länger in der Abteilung. Nun muss ich einen mittleren Beamten beurteilen, der seine erste Zwischenbeurteilung bekommt.

    Meine Frage: Ich habe die Vermtung, dass unsere Geschäftsleitung, die diesem Beamten immer zu wohlwollend ins Gesicht schaut, meine Beurteilung schönt - habe ich ein Recht darauf, Einsicht in die fertige Beurteilung zu bekommen? - und das natürlich, BEVOR sie aussenwirksam wird? :gruebel:
    Falls ja, könnte ich dem dann noch entgegenwirken?

    Schonmal vielen Dank und einen schönen Feierabend!

  • - habe ich ein Recht darauf, Einsicht in die fertige Beurteilung zu bekommen? - und das natürlich, BEVOR sie aussenwirksam wird? :gruebel:
    Falls ja, könnte ich dem dann noch entgegenwirken?


    Nein. Du schreibst ja nicht die Beurteilung ansich sondern nur einen Beurteilungsbeitrag. Die fertige Beurteilung erstellt und eröffnet die Verwaltung. Da hast du kein Einsichtsrecht, genausowenig wie in frühere Beurteilungen des Beamten.

  • - habe ich ein Recht darauf, Einsicht in die fertige Beurteilung zu bekommen? - und das natürlich, BEVOR sie aussenwirksam wird? :gruebel:
    Falls ja, könnte ich dem dann noch entgegenwirken?


    Nein. Du schreibst ja nicht die Beurteilung ansich sondern nur einen Beurteilungsbeitrag. Die fertige Beurteilung erstellt und eröffnet die Verwaltung. Da hast du kein Einsichtsrecht, genausowenig wie in frühere Beurteilungen des Beamten.

    Es kommt hier auf das jeweilige Bundesland an. Hier schreiben z.B. die Gruppenleiter als Erstbeurteiler die Beurteilung. Sie haben jedoch kein Einblick in die Personalakte und kennen ggf. auch nicht die Beurteilungen vorheriger Gruppenleiter. Auch wissen sie nicht, wie später der nächste Beurteiler überbeurteilt, zumindest nicht offiziell.

    Einmal editiert, zuletzt von Bumani (15. Oktober 2012 um 16:58)

  • Der Gruppenleiter erstellt keinen Beurteilungsbeitrag, sondern eine Beurteilungszuarbeit. Was der "richtige" Beurteiler mit dieser Zuarbeit macht, geht den GL eigentlich nichts an.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Der Gruppenleiter erstellt keinen Beurteilungsbeitrag, sondern eine Beurteilungszuarbeit. Was der "richtige" Beurteiler mit dieser Zuarbeit macht, geht den GL eigentlich nichts an.

    Das halte ich für Wortklauberei. Hier in Sachsen ist es - wie beldel sagt - ein "Beurteilungsbeitrag". Mag es bei Euch eine "Beurteilungszuarbeit" sein. Was nichts an der Tatsache ändert, dass es keine Beurteilung ist.

    Dass man als Gruppenleiter nicht erfährt, was aus dem eigenen Beurteilungsbeitrag wurde, finde ich mehr als schlecht.

  • Der Gruppenleiter erstellt keinen Beurteilungsbeitrag, sondern eine Beurteilungszuarbeit. Was der "richtige" Beurteiler mit dieser Zuarbeit macht, geht den GL eigentlich nichts an.

    Das halte ich für Wortklauberei. Hier in Sachsen ist es - wie beldel sagt - ein "Beurteilungsbeitrag". Mag es bei Euch eine "Beurteilungszuarbeit" sein. Was nichts an der Tatsache ändert, dass es keine Beurteilung ist.



    Falsch, auch in Sachsen ist es eine Beurteilungszuarbeit. Ein Beurteilungsbeitrag ist gemäß § 6 SächsBeurtVO durch den Beurteiler zu erstellen und dem Beamten zu eröffnen. Also schon ein entscheidender Unterschied.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Ich häng mich mal hier dran:
    Ist es korrekt, wenn der stellvertretende Gruppenleiter eine Einschätzung der Leistungen des Gruppenleiters zu dessen Beurteilung abgeben soll? Er ist doch kein Vorgesetzter (eher andersrum). Mir kommt das komisch vor.:gruebel:
    Falls relevant: Das Bundesland ist Hessen.

  • Bei uns im Gericht - auch in Hessen - beurteilt der GL den Gruppenleiter.


    Hier auch. Der hat allerdings die Vorbereitung auf einen anderen Verwaltungsmitarbeiter delegiert und der will jetzt eine Einschätzung vom Stellvertreter des Gruppenleiters.

    Kann je nach Personenkonstellation sogar klappen.
    Auch eine Selbsteinschätzung würde gehen, die sollen in der Regel sogar schlechter ausfallen, als die Fremdeinschätzungen. Wie Helmut Schmidt einmal so schön sagte "Bescheidenheit ist keine Tugend!"

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!