Hallo,
meiner Kindesmutter wurde die Vermögenssorge entzogen und einem Ergänzungspfleger übertragen.
Die Kindesmutter hat für ihren Sohn einen offensichtlich überschuldeten Nachlass nicht ausgeschlagen. Neben dem Kind gibt es einen weiteren Miterben, welcher nicht auf gerichtliche Schreiben reagiert.
Der Ergänzungspfleger fragt nun nach einem Jahr Verfahrensdauer und umfangreichen Ermittlungen an, ob die Erbschaft für das Kind nunmehr ausgeschlagen werden soll oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet werden soll. Mit hoher Wahrscheinlichkeit würde das Verfahren magels Masse abgelehnt werden. Ungewiss ist das Vorhandensein und die Höhe etwaiger weiterer Nachlassforderungen.
Das Aufgebotsverfahren der Nachlassgläubiger wurde ebenfalls beantragt.
Kann für das Kind überhaupt noch wirksam ausgeschlagen werden?
Ist das Kind aus der Haftung, wenn das Nachlassinsolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wird?