Anmeldung Forderung als Insolvenzforderung/Masseforderung

  • Hallo, ich hätte mal eine Frage zur Forderungsanmeldung:

    mal angenommen Gläubiger G hat gegen Schuldner S einen Anspruch - er ist sich aber nicht 100 % sicher, ob es eine Masseverbindlichkeit ist oder Insolvenzforderung - um die Anmeldefrist nicht zu versäumen, meldet er die Forderung zunächst zur Tabelle an - wenn er aber gleichzeitig darauf hinweist, dass er von einer Masseforderung ausgeht, könnte ja der IV dies so auslegen, als hätte er überhaupt keine Insolvenzforderung angemeldet, sondern eine Masseforderung - wie geht man in so einem Fall am besten vor ?

  • Alle Forderungen, zu denen behauptet wird, es seien 38er, müssen aufgenommen werden. Wird eine Forderung anders angemeldet, kann es auch passieren, dass sie, weil sie nicht anmeldefähig ist, eben nicht aufgenommen wird.

    Ich schließe mich daher Queen an, weil ich meine, dass wenn der Gläubiger meint es könnte eine 38er sein und eine Einschätzung des IV erbittet, der IV dies entweder so schnell klären muss, dass keine Frist versäumt wird oder die Frist wahrt durch Eintragung in die Tabelle und die Klärung auf danach verlegt, wenn nichts mehr anbrennen kann.

  • was soll das denn für ein Anspruch sein und wie soll das weiterhelfen?

    Doch nicht etwa nach dem Motto: wenn es der Verwalter anerkennt, muss es eine Insolvenzforderung sein, bei bestreiten ist es ein 55 Anspruch ???

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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