Hallo, ich hätte mal eine Frage zur Forderungsanmeldung:
mal angenommen Gläubiger G hat gegen Schuldner S einen Anspruch - er ist sich aber nicht 100 % sicher, ob es eine Masseverbindlichkeit ist oder Insolvenzforderung - um die Anmeldefrist nicht zu versäumen, meldet er die Forderung zunächst zur Tabelle an - wenn er aber gleichzeitig darauf hinweist, dass er von einer Masseforderung ausgeht, könnte ja der IV dies so auslegen, als hätte er überhaupt keine Insolvenzforderung angemeldet, sondern eine Masseforderung - wie geht man in so einem Fall am besten vor ?