Hallo,
wie hoch ist der Streitwert für die Prüfung oder Anordnung einer Betreuung festzusetzen? Ein Anwalt möchte hier die Festsetzung i.H.v. 4000 EUR und bezieht sich auf eine Entscheidung BayObLG AnwBl. 2001, 305. Kennt die jemand? Wäre dem zuzustimmen? Kann mir da jemand mit Beispielen helfen?
Ich wurde dazu um Auskunft ersucht.
Als Hintergrundinfo:
Vermögen ist nicht vorhanden. Die Einkünfte des Betroffenen werden monatlich aufgebraucht.
Vielen Dank!