Streitwert in Betreuungssachen

  • Hallo,
    wie hoch ist der Streitwert für die Prüfung oder Anordnung einer Betreuung festzusetzen? Ein Anwalt möchte hier die Festsetzung i.H.v. 4000 EUR und bezieht sich auf eine Entscheidung BayObLG AnwBl. 2001, 305. Kennt die jemand? Wäre dem zuzustimmen? Kann mir da jemand mit Beispielen helfen?
    Ich wurde dazu um Auskunft ersucht.
    Als Hintergrundinfo:
    Vermögen ist nicht vorhanden. Die Einkünfte des Betroffenen werden monatlich aufgebraucht.

    Vielen Dank!

  • Da das zugrundeliegende Problem jenes des Richters ist, möge er auch über den Streitwert entscheiden (hier i. d. R. € 3.000).

    Da stimme ich Dir nur zu , wen es sich um keine Kontrollbetreuung handelte.
    Im übrigen wie Du: regelwert 3000,00 EUR.
    Erhöhungstatbestände müssten entspr. dargelegt werden. Die benannte Entscheidung reicht da m.E. nicht aus als Begründung.

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