Ich muss das eigentlich schon mal in einer Akte erledigt haben, aber im Moment habe ich ein Brett vor dem Kopf. Ich finde auch nirgendwo was dazu. Deshalb muss ich euch nun fragen:
Muss ich bei der Erhebung der Jahresgebühr auch die Rückkaufswerte der geschützten Rentenversicherungen hinzunehmen oder bleiben die unbeachtet?
Ich meine, sie zählen (obwohl geschützt) mit zum Vermögen, richtig?