Hallo Ihr Lieben,
ich habe gerade ein riesen Brett vor dem Kopf. Ich hoffe ihr könnt mir helfen bzw. mich schnell erleuchten:
Pfändung einer Lebensversicherung erfolgte in 1997
Insolvenzeröffnung erfolgte in 2002
Aufhebung Insolvenzverfahren 2005
Erteilung RSB in 2009
Die Pfändung hat doch für den Pfändungsgläubiger nach wie vor bestand d.h. der Gläubiger kann nach wie vor das Guthaben aus der LV ziehen, oder?
Wie gesagt bin grad etwas verwirrt.....
Danke euchschon mal im Voraus!