Pfändung Insolvenz

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich habe gerade ein riesen Brett vor dem Kopf. Ich hoffe ihr könnt mir helfen bzw. mich schnell erleuchten:

    Pfändung einer Lebensversicherung erfolgte in 1997
    Insolvenzeröffnung erfolgte in 2002
    Aufhebung Insolvenzverfahren 2005
    Erteilung RSB in 2009

    Die Pfändung hat doch für den Pfändungsgläubiger nach wie vor bestand d.h. der Gläubiger kann nach wie vor das Guthaben aus der LV ziehen, oder?

    Wie gesagt bin grad etwas verwirrt..... :oops:

    Danke euchschon mal im Voraus!

  • Unter Berücksichtigung von § 836 Abs. 2 ZPO bleibt die Pfändung für den Drittschuldner bis zur Aufhebung und die Kenntnist des DS zu dessen Schutz wirksam.

    Aber der Gläubiger dürfte eigentlich wegen der ersteilten RSB nicht mehr vollstrecken. Tut er es trotzdem, muss der Schuldner ggfs. klagen.

  • Pfändung einer Lebensversicherung erfolgte in 1997
    Insolvenzeröffnung erfolgte in 2002
    Aufhebung Insolvenzverfahren 2005
    Erteilung RSB in 2009

    Die Pfändung hat doch für den Pfändungsgläubiger nach wie vor bestand d.h. der Gläubiger kann nach wie vor das Guthaben aus der LV ziehen, oder?

    Ja! Das Pfändungspfandrecht bleibt bestehen und kann vom Gläubiger trotz RSB weiter durchgesetzt werden.

    (45 war schneller...)

    § 50 Abs. 1 InsO: "Gläubiger, die an einem Gegenstand der Insolvenzmasse ein ... durch Pfändung erlangtes Pfandrecht ... haben, sind ... zur abgesonderten Befriedigung aus dem Pfandgegenstand berechtigt."

    § 301 Abs. 2 S. 1 InsO: "Die Rechte der Insolvenzgläubiger ... aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt."

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Bei mir gehen auch grad Blinklichter in allen Farben an. Ich hätte jetzt auch gesagt: Der Schuldner kann die RSB einwenden und gegebenenfalls ZV-Abwehrklage einreichen.

    Aber wenn man das mal so richtig liest, näch...? :gruebel::oops:

    Danke, Reifenpanne, für das Rütteln. Das war mal wieder ein Aha-Erlebnis. :D

  • Bei mir gehen auch grad Blinklichter in allen Farben an. Ich hätte jetzt auch gesagt: Der Schuldner kann die RSB einwenden und gegebenenfalls ZV-Abwehrklage einreichen.

    Aber wenn man das mal so richtig liest, näch...? :gruebel::oops:

    Danke, Reifenpanne, für das Rütteln. Das war mal wieder ein Aha-Erlebnis. :D

    Huch, wo hab ich denn hier gerüttelt?:gruebel:

  • Bei mir gehen auch grad Blinklichter in allen Farben an. Ich hätte jetzt auch gesagt: Der Schuldner kann die RSB einwenden und gegebenenfalls ZV-Abwehrklage einreichen.

    Aber wenn man das mal so richtig liest, näch...? :gruebel::oops:

    Danke, Reifenpanne, für das Rütteln. Das war mal wieder ein Aha-Erlebnis. :D

    Huch, wo hab ich denn hier gerüttelt?:gruebel:

    Hab ich mich auch gewundert, aber bei sooo vielen Anwälten hier, kann man schon mal durcheinander kommen ;)

  • Bei mir gehen auch grad Blinklichter in allen Farben an. Ich hätte jetzt auch gesagt: Der Schuldner kann die RSB einwenden und gegebenenfalls ZV-Abwehrklage einreichen.

    Aber wenn man das mal so richtig liest, näch...? :gruebel::oops:

    Danke, Reifenpanne, für das Rütteln. Das war mal wieder ein Aha-Erlebnis. :D

    Huch, wo hab ich denn hier gerüttelt?:gruebel:

    Warste gar nicht. Es war das Silberkotelett. :D

  • Bei mir gehen auch grad Blinklichter in allen Farben an. Ich hätte jetzt auch gesagt: Der Schuldner kann die RSB einwenden und gegebenenfalls ZV-Abwehrklage einreichen.

    Aber wenn man das mal so richtig liest, näch...? :gruebel::oops:

    Danke, Reifenpanne, für das Rütteln. Das war mal wieder ein Aha-Erlebnis. :D

    Huch, wo hab ich denn hier gerüttelt?:gruebel:

    Warste gar nicht. Es war das Silberkotelett. :D

    Stehe jederzeit gerne wieder zur Verfügung, wenn jemand (wach-)gerüttelt werden möchte...

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Nochmal der Vollständigkeit halber:

    Gilt das für alle Gläubiger im Sinne des § 38 InsO oder nur für diejenigen, die ihre Forderungen auch angemeldet haben -also für die Insolvenzgläubiger im Sinne des BGH?

  • Gilt das für alle Gläubiger im Sinne des § 38 InsO oder nur für diejenigen, die ihre Forderungen auch angemeldet haben -also für die Insolvenzgläubiger im Sinne des BGH?

    "Unerheblich ist schließlich, dass die Beklagte ihre Forderung am 12. Dezember 2007 auch beim Kläger zur Tabelle im Insolvenzverfahren angemeldet hat." (OLG Celle a.a.O.) :gruebel:

  • Gilt das für alle Gläubiger im Sinne des § 38 InsO oder nur für diejenigen, die ihre Forderungen auch angemeldet haben -also für die Insolvenzgläubiger im Sinne des BGH?

    "Unerheblich ist schließlich, dass die Beklagte ihre Forderung am 12. Dezember 2007 auch beim Kläger zur Tabelle im Insolvenzverfahren angemeldet hat." (OLG Celle a.a.O.) :gruebel:

    :daumenrau

  • Nochmal der Vollständigkeit halber:

    Gilt das für alle Gläubiger im Sinne des § 38 InsO oder nur für diejenigen, die ihre Forderungen auch angemeldet haben -also für die Insolvenzgläubiger im Sinne des BGH?

    Eine Forderungsanmeldung ist nicht erforderlich, was insbesondere aus der Verknüpfung zu § 301 Abs. 1 S. 2 InsO folgt.

    Ein weiteres Missverständnis der Regelung des § 301 InsO: § 301 Abs. 2 S. 1 InsO spricht nur von "Insolvenzgläubigern" (§ 38 InsO), so dass die (bloß) absonderungsberechtigten Gläubiger ohne persönliche Forderung gegen den Schuldner nicht erfasst sind. Die Angabe "Insolvenzgläubiger" in § 301 Abs. 2 S. 1 InsO beruht jedoch allein darauf, dass die Restschuldbefreiung auch nur bei Insolvenzgläubigern mit einer persönlichen Forderung gegen den Schuldner greifen kann. Die Durchsetzbarkeit von Absonderungsrechten bleibt daher natürlich auch dann bestehen, wenn dem Gläubiger überhaupt keine persönliche Forderung gegen den Schuldner zusteht, etwa wenn eine Sicherungsabtretung die Ansprüche des Gläubigers gegen einen Dritten sichert.

    Eine Ausnahme vom Grundsatz des § 302 Abs. 2 S. 1 InsO besteht lediglich für die absonderungsberechtigten Gläubiger, denen die Lohnforderungen des Schuldners abgetreten wurden. Diese Absonderungsrechte werden nach § 114 Abs. 1 InsO zwei Jahre nach Eröffnung zum Monatsende automatisch unwirksam.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • ... Es war das Silberkotelett. :D

    Auch wenn es der Rechtsfindung nicht eben dienlich ist, so muss ich doch aus von Jamie gegebenem Anlass zur Klarstellung noch etwas Persönliches anmerken: Mein Nickname sollte nicht auf ein silbernes Kotelett (Rippenstück vom Kalb, Schwein, Lamm oder Hammel) hindeuten, sondern auf die grauen Haare, die mittlerweile gehäuft meinen Schläfen und eben auch den (allerdings kurzen) Koteletten entsprießen.

    Dabei bin ich mir natürlich auch bewusst, dass es "Koteletten" eigentlich nur als Pluralwort gibt. Zum Zeitpunkt der Nickname-Findung glänzte jedoch nachweislich nur eine Kotelette silbergrau, so dass ich mir die künstlerische Freiheit genommen habe, auf eben diesen Umstand unter Missachtung der Rechtschreibung hinzuweisen.

    Soviel dazu. Was macht man sich nicht alles für Gedanken. Probleme aus der Midlife-Crisis eben...

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Wollte niemandem zu nahe treten. :oops:

    Habe ich auch nicht so empfunden. Die Klarstellung diente eigentlich nur meinem Ego...:cool: und weil ich es einfach mal loswerden musste. Damit wäre ich wohl besser im Smalltalk aufgehoben. Oder im Testforum, das keiner liest...:flucht:

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Wollte niemandem zu nahe treten. :oops:

    Habe ich auch nicht so empfunden. Die Klarstellung diente eigentlich nur meinem Ego...:cool: und weil ich es einfach mal loswerden musste. Damit wäre ich wohl besser im Smalltalk aufgehoben. Oder im Testforum, das keiner liest...:flucht:

    Also ich lese das gerade alles gerne, habe gerade Mittagspause;)

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Die Klarstellung diente eigentlich nur meinem Ego...:cool: und weil ich es einfach mal loswerden musste. Damit wäre ich wohl besser im Smalltalk aufgehoben. Oder im Testforum, das keiner liest...:flucht:

    Also ich lese das gerade alles gerne, habe gerade Mittagspause;)

    ... das Testforum?!:wechlach:

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

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