... warum sollte ich dann aus lauter Ängstlichkeit, meine Entscheidung könne aufgehoben werden, eine solche Klausel anbringen. ...
Weil dich sonst irgendwann deine Haftpflicht rauswirft, vgl. OLG Schleswig, 11 U 181/90; OLG Frankfurt, s.o.. § 570 Abs. 2 ZPO analog.