Mieteinnahmen in der Zwangsverwaltung und das Sozialhilfeproblem des Schuldners

  • Hallo,

    ich bin etwas ratlos und konnte bisher keine zufriedenstellende Antwort finden.

    Bzgl. des Grundbesitzes des Schuldners ist die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung angordnet worden.

    Der Schuldner bezieht Leistungen nach dem SGB XII.
    Die Mieteinnahmen aus dem Objekt, welches nun unter Zwangsverwaltung steht, werden als Einkommen angerechnet.

    Nunmehr wird die Miete ja an den Zw.verwalter gezahlt. Nichst desto trotz rechnet der Landkreis die Mieteinnahmen weiter als Einkommen an und teilte dem Schuldner mit, dass er beim Zw.verwalter Einwendungen erheben solle und sich ans Amtsgericht wenden solle, da "die dort schon wissen, wie die gesetzlichen Regelungen sind." Ähm nein! SGB XII ist nicht meine Baustelle.

    Wie verhält sich das denn jetzt?? Die Mieteinnahmen fallen(zumindest auf dem Konto des Schuldners) weg und dürften somit ja nicht als Einkommen angerechnet werden. Wenn man es nicht mehr anrechnet und der Sch. höhere Leistungen erhalten würde, wäre er aber übervorteilt. Mit der Mieteinnahme wird die dingliche Gläubigerin befriedigt und er erhält mehr Geld. Kann ja auch nicht richtig sein:gruebel::eek:

    Hat irgendjemand eine Ahnung, wie man hier verfahren könnte??? Ich bin der Meinung, dass dies hier nicht meine Zuständigkeit ist und sich eigentlich der LK um eine Lösung bemühen müsste. Nichts desto trotz wäre es mal interessant zu wissen, wie ihr in solchen Fällen vorgeht bzw. die Sozialhilfeträger.

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

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