Hallo,
mache Vertretung im GB, da beide Damen zeitgleich ausgefallen sind ... und habe deswegen noch nicht so viel Ahnung vom Verfahrensablauf.
Auf einem Antrag (Ersuchen vom FA) fehlt eine Unterschrift und ich mache grade die Zwischenverfügung. Würdet Ihr da den Antrag zurückschicken und beglaubigte Kopie für Akte fertigen oder sollen die das Schriftstück nochmals herschicken mit Unterschrift und Siegel?
Vielen Dank