Entgegen der Kommentierung bin ich eigentlich der Ansicht, dass ein vom Notar nicht unterschriebener Antrag keinen wirksamen Antrag i.S.d. § 13 GBO darstellt. Im Regelfall wurde dann also zwar der Briefbogen des Büros benutzt, es ist aber keine (auch keine eingestempelte) Unterschrift drauf.
Normalerweise wird dann ja auch ein unterschriebener Antrag problemlos nachgereicht. Was aber, wenn das nicht erfolgt? einen Antrag, den man als nicht gestellt ansieht, kann man wohl auch nicht zurückweisen, oder?!
Einzige Möglichkeit scheint mir dann der Erlass eines klarstellenden Beschlusses zu sein:
In pp.wird festgestellt, dass die in dem notariellen Schreiben vom ... enthaltenen Anträge nicht gestellt wurden und somit keine Amtshandlungen veranlasst sind.
Die eingereichten Unterlagen sind daher an den Einsender zurückzureichen.
Kosten: keine.Was meint Ihr?
Hast Du mal beim Notar angerufen? Oder hast Du bisher nur auf schriftlichem Wege um einen schriftlichen Antrag gebeten? Normalerweise wird dies auf telefonischen Hinweis doch prompt nachgeholt.