Fehlende Veröffentlichung Konkursverfahren

  • Im Konkursverfahren wurde Schlusstermin bestimmt. Eine Veröffentlichung des Termins ist nicht erfolgt. Da ich Vertreter bin und von Konkurs keine Ahnung habe würde ich den Termin vertagen. Geht das oder ist die fehlende Veröffentlichung unbeachtlich?

  • Mein Langzeitgedächtnis sagt, vertagen geht. Muss auch sein, denn die Veröffentlichung war zwingend vorgeschrieben (ersetzt ZU an alle Beteiligten).

    Da die Veröffentlichung des ersten Termins unterblieben ist, müsste der neue Termin dann veröffentlicht werden, ansonsten muss man eine im Termin beschlossene und verkündete Vertagung nicht bekannt machen. Somit ist es egal, ob Du vertagst oder aufhebst und neu bestimmst.

  • Fällt mir noch ein: Der Schlusstermin ist ja maßgebend für die Veröffentlichung des Konkursverwalters nach § 151 KO und den Beginn der Ausschlussfristen der §§ 152, 158 KO für Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Hat also der Verwalter das Schlussverzeichnis rechtzeitig niedergelegt und seine Veröffentlichung gemacht, müsste man überlegen, ob auch er seine Veröffentlichung wiederholen müsste, wenn Du den Termin aufhebst.

    Mir ist das in einem der letzten Verfahren auch passiert, weil das Amtsblatt meine Veröffentlichung zunächst nicht rechtzeitig geschafft hat, da wir nicht Insogericht sind und daher nicht übers Internet veröffentlichen konnten, wir waren einfach nicht zugelassen:-o
    Ich meine, ich habe aus o.g. Gründen vertagt.

  • Kann das nicht je nach Bundesland anders sein?
    Für NRW meine ich, eine solche AV gelesen zu haben, da wir aber eben nicht zu den Insogerichten gehören, klappte das dann eben praktisch nicht. Über den Blödsinn habe ich mich nämlich noch geärgert.

  • Also da hatte ich doch ein schlechtes Gedächtnis. Habe nochmal alles (online und in der Kramschublade) abgesucht und nichts gefunden.

    Der Termin wird aber nur im Amtsblatt veröffentlicht, erst die Aufhebung im Amtsblatt und im Bundesanzeiger.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!