Feststellung ungeprüfter Forderungen

  • Folgender Sachverhalt:
    Anmeldung des Finanzamts vom 01.01.2012 - vom Insolvenzverwalter bestritten Nachmeldung des Finanzamts vom 01.02.2012 - noch nicht geprüft

    Es ergeht ein Feststellungsbescheid über sämtliche Forderungen, der natürlich bestandskräftig wird. :oops: Mal davon abgesehen, dass alle Beteiligten gepennt haben, wie komme ich aus der Nummer wieder raus? Nach AO sehe ich keine Änderungsmöglichkeiten, aber ich kann ja schlecht den Feststellungsbescheid an das Gericht schicken und Berichtigung der Tabelle auch hinsichtlich der ungeprüften Forderungen beantragen, oder?

    Und das vor dem langen Wochenende....
    Ash

    Einmal editiert, zuletzt von Ash (31. Oktober 2012 um 11:39) aus folgendem Grund: Versuchte Formatierungsrettung ;-(

  • Bezüglich der ungeprüften Forderung musst Du Dir noch keinen Kopf machen. Erst mal die Prüfung abwarten. Wenn die neue Forderung bestritten wird, dann solltest Du einen Tabellenauszug bekommen und kannst immer noch tätig werden. Aber Vorsicht: Wenn das Gericht vor dem Schlusstermin die Nachmeldungen prüft, könnte es eilig werden, wenn nach der Forderungsprüfung der Schlusstermin anberaumt wird. Den Feststellungsbescheid sollte der IV ja ohnehin schon haben, so dass er sein Prüfungsergebnis daran ausrichten kann.

  • Mir erschließt sich noch nicht, wie ein Feststellungsbescheid über eine nicht geprüfte Tabellenforderung bestandskräftig geworden sein soll. M.E. läuft der Feststellungsbescheid hinsichtlich dieser Forderung ins Leere. Wenn er bestandskräftig wäre, wäre das ja so wie eine gewonnene Feststellungsklage gegen eine nicht geprüfte Forderung und das geht doch auch nicht, oder :gruebel: ? Denn Feststellungsklage ohne Prüfungsergebnis dürfte es ja wohl auch nicht geben, da das Rechtsschutzbedürfnis fehlt.

    Einmal editiert, zuletzt von Landei (1. November 2012 um 22:22)

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