Unklarheit über Motivationsrabatt bei Privatinsolvenz

  • Hallo an alle Forumsmitglieder und Wissende,

    ich betreue eine Dame mit Privatinsolvenz und öffne jegliche Schreiben und habe Konteneinsicht.

    Nunmehr ging von dem TH eine Zahlung von 17,91 € mit dem Vermerk "Motivationsrabatt 10 %" auf dem Konto ein.

    Daraufhin habe ich versucht, den TH zu kontaktieren, weil mir das zuwenig erschien, bekam jedoch keine Antwort.

    Auf Grund Dessen durchforstete ich das Internet und fand einige Beiträge dazu, jedoch keine genaue Deffinition, bzw. aus was/wie der Rabatt berechnet wird.

    Nachdem was ich gelesen und verstanden habe, müssten die 10% aus den gepfändeten Beträgen eines Jahres, abzüglich TH-Kosten, resultieren.

    Lt. Kostenrechnung erhält der TH rund 900 € für den gesamten Zeitraum, also 150 € pro Jahr.

    Nun wurden aber in dem betreffenden Jahr über 2280 € an des TH-Konto ausgekehrt.

    Zieht man davon 150 € Treuhändervergütung ab, verbleiben +- 2130 € und davon 10 % ergibt nach meinem Verständnis ein Betrag von 213 €.

    Lieg ich jetzt falsch oder der TH?

    Auch Akteneinsicht machte mich nicht schlauer, da hier auch 17,91 € steht :gruebel:

    Auf meine Frage, bzw. "Vorrechnung" an eine der "aktengewaltigen" Damen im Gericht, bekam ich eine mir seltsame erscheinende Antwort.

    Sie meinte, das wären 10 % aus den beiden letzten Monaten bis zum Jahresende :eek:. Das Pfändungsjahr endet jeweils zum 25.10.!

    Wie kann denn Etwas zur Berechnung herangezogen werden, was noch garnicht gepfändet wurde :confused:

    Mal abgesehen davon, dass dann 17,91 € auch zu wenig wäre. Es müssten dann 22,96 € sein :oops:.

    Wer weiß die Lösung?

    liebe Grüße

    Alicia

  • Guten Morgen und vielen Dank für Ihre Rückfrage.

    Ich kopiere der Einfachheithalber den Text aus der öffentlichen Bekanntmachung des Amtsgerichts vom 17.08. 2007, muss aber gleich einen Fehler meinerseits einräumen. Die Insolvenz endet mit Ablauf 23.10.2012 und nicht wie geschrieben am 25.10.12 :oops:

    7x xK xxxxx : In dem Insolvenzverfahren xxxxxxxx xxxx, geb. am xx.xx.xxxx, xxxxxx-xxxx xxxxx x, wird der Schuldnerin Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach § 297 oder 298 InsO nicht vorliegen. Die Dauer der Wohlverhaltensperiode wird auf 6 Jahre, beginnend mit der Eröffnung des Verfahrens am 23.10.2006, festgesetzt. Sie endet mit Ablauf des 23.10.2012. Zur Treuhänderin wird xxxxxx xxxxx, xxxxxxx, xxxxxxxx,xx bestellt. Mit Rechtskraft der Aufhebung des Verfahrens gehen die in § 287 Abs. II InsO genannten Forderungen auf die Treuhänderin über.

    Amtsgericht xxxxx, 17.08.2007

    Ich denke, damit können Sie anhand der Datierungen erkennen, was Sie wissen möchten.

    Nach meinem Dafürhalten ist das Verfahren, demnach am 23.10.2006 eröffnet worden und zum 28.07.2007 aufgehoben, bzw. zumindest in 2007, oder?


    wünsche einen schönen Sonntag

    liebe Grüße

    Alicia

  • Also ich für mein Teil komme mit den angegebenen Daten überhaupt nicht klar. Der Text der öffentlichen Bekanntmachung entspricht so gar nicht unseren Veröffentlichungstexten und ist mir etwas wirr formuliert. Wann das Verfahren aufgehoben wurde, erschließt sich mir daraus jedenfalls nicht. Bei uns steht in der VÖ "... wurde mit Beschluss vom ... aufgehoben." Das fehlt mir hier. Insofern kann die Frage nicht wirklich beantwortet werden.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • § 292 Abs. 1 Satz 3 InsO:


    Von den Beträgen, die er durch die Abtretung erlangt, und den sonstigen Leistungen hat er an den Schuldner nach Ablauf von vier Jahren

    - seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens -

    zehn vom Hundert und nach Ablauf von fünf Jahren seit der Aufhebung fünfzehn vom Hundert abzuführen.

  • dann hilft es nichts, den Einstellung/Aufhebungsbeschluss suchen...


    Das Gericht wird einem aber sicher das Datum des Aufhebungsbeschlusses nennen können.

    Ein Anruf beim TH kann auch helfen. :)


    Das kommt auf den TH an ;)

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • dann hilft es nichts, den Einstellung/Aufhebungsbeschluss suchen...


    Das Gericht wird einem aber sicher das Datum des Aufhebungsbeschlusses nennen können.

    Ein Anruf beim TH kann auch helfen. :)


    Das kommt auf den TH an ;)

    ...und darauf, wie freundlich man fragt:D!

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Hallo Maus,

    für die Wirrwarrformulierung kann ich nichts, denn es ist genauso aus den InsoBekanntmachungen, übernommen, rauskopiert.

    Es ist vielleicht möglich, dass das aus-ixsen personenbezogener Daten irritiert.

    Aber immerhin habe ich jetzt, nach durchforsten verschiedener Ordner, einen Beschluss des Gerichts vom 23.07.2007 gefunden, wonach der Verfahren aufgehoben ist, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

    Ist das nun das relevante Datum, dass Sie wissen wollten?

    Allerdings gehe ich davon aus, dass das Thema, bzw. die Frage, nachdem was ich bisher weiß, sich erledigt hat, da die WVP, dem Datum nach, mittlerweile beendet ist.

    Bleibt jetzt nur noch ein bisschen zittern, wegen RSB, bis das Schreiben über das endgültige Ende der Inso, zugestellt wird . ;)

    liebe Grüße

    Alicia

  • wenn das Insolvenzverfahren am 24.10.2006 eröffnet wurde, dann endet die Laufzeit der Abtretungserklärung am 23.10.2012.

    Wurde das Insolvenzverfahren am 23.07.2007 aufgehoben, dann hatte der TH mehrfach abzurechnen, wenn was zum abrechnen dagewesen ist, immer gerechnet ab Beendigung des Insolvenzverfahrens:

    1. Jahr -22.07.2008;
    2. Jahr -22.07.2009;
    3. Jahr -22.07.2010;
    4. Jahr -22.07.2011;
    5. Jahr -22.07.2012; Motivationsrabatt 10% von den Einnahmen aus dieser Berichtsperiode.
    6. Jahr -23.10.2012; Motivationsrabatt 15% von den Einnahmen aus dieser Berichtsperiode.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Hallo La Flor de Cano,

    jetzt bin ich ganz verwirrt :confused:.

    Zitat

    5. Jahr -22.07.2012; Motivationsrabatt 10% von den Einnahmen aus dieser Berichtsperiode.

    Zum Einen wurde der Betrag erst am 01.11.2011 auf dem Konto gebucht und zum Anderen war Der dann zu gering, wenn man davon ausgeht, dass das 10% von den Einnahmen aus dieser Berichtsperiode sein sollen.

    Ich hatte ja bei Eröffnung des Thema´s geschrieben:

    Zitat

    Nachdem was ich gelesen und verstanden habe, müssten die 10% aus den gepfändeten Beträgen eines Jahres, abzüglich TH-Kosten, resultieren.

    Lt. Kostenrechnung erhält der TH rund 900 € für den gesamten Zeitraum, also 150 € pro Jahr.

    Nun wurden aber in dem betreffenden Jahr über 2280 € an das TH-Konto ausgekehrt.

    Zieht man davon 150 € Treuhändervergütung ab, verbleiben +- 2130 € und davon 10 % ergibt nach meinem Verständnis ein Betrag von 213 €.

    Wie ist dann der geringe Betrag zu erklären und Warum der erst am 01.11.11 kam?

    Akteneinsicht hat uns auch nicht schlauer gemacht, denn da steht 17,91 € an Schuldnerin, allerdings war da noch einige Zeit früher ein Betrag in Höhe von 168 € eingetragen und auch Der soll, lt. Akte, an die Schuldnerin gegangen sein, ist allerdings auf keinem Kontoauszug zu finden :gruebel:.

    TH fragen auf welches Konto überwiesen wurde oder auf sich beruhen lassen?

    Wie gesagt, die Insolvenz war am 23.10.12 beendet.

    Und dann hätte ich gern noch gewusst, ob die Schuldnerin auch erfährt, Wer letztendlich Wieviel gekommen hat. Also eine Auflistung bekommt.

    liebe Grüße

    Alicia

  • @alicia, da kann ich Dir leider auch nicht viel weiterhelfen.Allerdings sprechen Höhe und Überweisungsdatum dafür, dass es sich um nicht um die 10% handelt.Insoweit hilft es nicht weiter, die Berichte des TH zu studieren, die sind ja selbsterfüllend, sondern da hilft nur der Blick in die BuHa.Der Überweisungstext kann auch einfach ein Fehler sein, so häufig kommt das mit dem 15% Rabatt nicht vor...

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Vielen Dank La Flor de Cano für die Antwort,

    jedoch zu

    Zitat

    Allerdings sprechen Höhe und Überweisungsdatum dafür, dass es sich um nicht um die 10% handelt.

    ist zu bemerken, dass die Überweisung eindeutig als 10% Motivationsrabatt deklariert ist, sonst wären mir ja nie Zweifel gekommen.

    Vom Datum her, kann es sich aber auch nicht um die 15% handeln, Deiner Aufstellung nach, denn der Motivationsrabatt wäre ja dann erst mit dem 23.10.12 gegeben.

    Allerdings habe ich auch schon gehört, dass es sein kann, dass die 15% garnicht mehr überwiesen werden, da die Insolvenz in der Regel zu dem Zeitpunkt beendet ist.

    Hier kommt auch noch hinzu, dass die letzte Pfändung für Oktober, erst im November bezahlt wurde, weil die Abrechnung/Zahlung für Oktober im November kam.

    Und erst dann konnte der pfändbare Anteil ermittelt werden. Daher die verzögerte Überweisung ans Treuhandkonto.

    Aber letztendlich kann eine evtl. Zahlung des Rabatts, ohnehin erst erfolgen, wenn die Abrechnung der in diesem Jahr eingegangenen Pfändungen, abzüglich Kosten, erfolgt ist.

    Nunja, wir werden es sehen, ob der 15%ige Motivationsrabatt noch zum Tragen kommt.

    Wäre zwar für meine Betreute schön, aber wenn nicht, dann kann ich sie ja trösten, dass sie die 6 Jahre Pfändung "überstanden" hat und zukünftig alles behalten darf, was sie verdient :).

    Bleibt nur noch die Frage, ob es vom TH eine Auflistung gibt, woraus ersichtlich ist, Wer Was bekommen hat.

    liebe Grüße

    Alicia

  • Ich würde den Treuhänder höflich um eine Aufstellung bitten, wie er den Motivationsrabatt berechnet hat. Das sollte machbar sein. Brauche auch öfters so eine Aufstellung, weil ich manchmal denBetrag nicht von vorneherein nachvollziehen konnte und meist halt sich dann alles aufgeklärt ;)

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