Löschung eines alten Pfändungsvermerks

  • Heute rief mich ein Notariatssachbearbeiter an und schilderte mir folgendes Problem: Da ist ein Erbteil wegen einer Forderung von ca. 500 DM eingetragen. Eintragugnsdatum irgendwann in den fünfziger Jahren. Gläubiger ist längst verstorben. Forderung angeblich bezahlt. Nun soll der Pfändungsvermerk gelöscht werden. Allerdings gibt es keine Löschungsbewilligung und die Erben des Gläubigers sind in alle Lande verstreut. Gibt es eine einfache Möglichkeit, wie man den Vermerk löschen kann?

  • Also ist im Grundbuch auch noch nach vielen Jahren immer noch die Erbengemeinschaft als Eigentümer eingetragen. Wenn noch der Pfändungsvermerk in der II Abteilung eingetragen ist geht es ja nicht anders. Und an den Eigentümern hat sich nichts mehr verändert? Kein weiterer Erbfall oder ähnliches? Ist zwar denkbar aber doch sehr ungewöhnlich.

    Wenn das aber noch alles in der I. Abteilung in Ordnung ist, dann fällt mir nur das Aufgebot hinsichtlich des unbekannten Berechtigten ein, mit Ausschlussurteil könnte der Eigentümer Berichtigung des Grundbuchs verlangen.

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