Nachtragsverteilung Erlös für Kosten der WVP

  • Hallo,

    ich habe folgenden Fall, über den ich gerade mal so brüte:

    Verfahren in der Wohlverhaltensperiode. Die Kosten des Insolvenzverfahren waren gedeckt und sind voll getilgt. Die WVP läuft seit zwei Jahren und Stundung für die WVP ist bewilligt. jetzt kommt ein Antrag des TH auf Nachtragsverteilung. Es kommt eine Summe von ca. 200,00 € rum. Nun frage ich mich, ob ich die überhaupt für die Kosten der WVP einziehen (lassen) kann. Denn streng genommen handelt es sich ja um Einnahmen des Insolvenzverfahrens.
    Zusatz: wir hier sind der Auffassung, dass man eben nicht ein Teil der mInsolvenzmasse für die Kosten der WVP einbehalten darf. Insofern spreche ich natürlich auch nur die an, die das ähnlich sehen;).

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Sehe ich auch so.

    Das ist der theoretisch gleiche Fall wie wenn nach der Nullstellung und kurz vor Aufhebung noch ein Pfändungsbetrag vom Arbeitgeber eingeht (Bei NTV stelle ich mir immer vor was wäre, wenn das InsV noch nicht aufgehoben worden wäre). Natürlich nehme ich den mit in die WVP, um ihn bei der nächsten Verteilung zu berücksichtigen. Ich berücksichtige ihn allerdings so, wie er eingegangen ist, er kann also zur Deckung der noch offenen 54er aus dem InsV dienen oder an die Gläubiger (55er oder Insogläubiger) verteilt werden. Er kann aber nicht für die Verfahrenskosten der WVP herangezogen werden.

  • Ich sehe es wie meine Vorredner: Der Betrag ist Teil der Insolvenzmasse und somit an die Gläubiger zu verteilen. Er kann nicht für die Deckung der Treuhändervergütung in der WVP herangezogen werden.

  • Das Ihr das alle auch so seht wie ich, finde ich aber doof;). Hoffentlich trauen sich noch andere, sich hier zu äußern...

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Das leidige Thema Rücklagenbildung:

    LG Essen v. 19.07.2005, 16a T 40/05
    LG Duisburg, 23. Dezember 2004, Az: 7 T 282/04
    LG Kleve v. 31.07.2006, 4 T 174/06

    Nicht ganz, denn mir ging es ja darum, wenn man meint, dass keine Rücklagen gebildet werden können, ob man dann mit der Masse aus der NTV bereits bestehende Rückstände aus der TH-Vergütung decken kann. Aber das geht wohl leider nicht.

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Aha, dann geht das Geld also an die Gläubiger anstatt an die Staatskasse? :confused:

    Natürlich. Da wäre es ja auch hingegangen, wenn gleich während des Insolvenzverfahrens verwertet worden wäre. Warum sollte sich hier was anderes für die Gläubiger ergeben, nur weil da etwas halt später verwertet wurde bzw. werden konnte?

    Edith meint: Queen war schneller....

  • Alle waren schneller als ich ;)... So ist es, obwohl es mir auch nicht gefällt. 200,00 € bei 10.000,00 € Forderungen, na, die werden sich freuen über den warmen Geldregen. naja, lauwarmer würde ich mal eher sagen...

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Die Auffassung ändern geht wohl nicht? :strecker

    Naja, man kann nicht einmal zu grün grün sagen; und dann nennt man es plötzlich gelb. das geht irgendwie nicht;)

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • man kann nicht einmal zu grün grün sagen; und dann nennt man es plötzlich gelb. das geht irgendwie nicht;)

    Och - wir sind's gewohnt und flexibel...

    Ich glaube wir sagen dann einfach dazu: "Das ist umstritten" (wobei das auch wieder gar nicht so weit hergeholt sein muss...nimm einfach einen Farbblinden...)

  • Die Auffassung ändern geht wohl nicht? :strecker

    Naja, man kann nicht einmal zu grün grün sagen; und dann nennt man es plötzlich gelb. das geht irgendwie nicht;)

    Das liegt nur an unterschiedlichen Beobachtungsmethoden:

    Betrachte ich eine grüne Fläche bei Tageslicht, wird wohl jeder sagen "grün".

    Betrachte ich das Objekt der Begierde unter monochromatischen Verhältnissen, kann das Ergebnis etwas anders ausfallen, vielleicht auch "zitronengelb".

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Sag mal, seid Ihr in Wirklichkeit alle BGH-Richter und macht einen auf Pippi Langstrumpf ("ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt") ;)?

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Alle sind einer und deiner Meinung und du meckerst.

    Wenn der Gesetzgeber was anderes will, soll er halt wo auch immer reinschreiben: Eine Verteilung an die Insolvenzgläubiger findet nach Deckung der Verfahrenskosten und der voraussichtlichen Verfahrenskosten des Restschuldbefreiungsverfahrens statt, die ggf. zu schätzen zu sind; eine entsprechende Rücklagenbildung durch den Treuhänder ist mit Genhemigung des Insolvenzgerichts zulässig.

    Hat er nicht - gibt es also nicht, bin ioch hier der weiße Ritter der Landeskasse oder was?

  • Alle sind einer und deiner Meinung und du meckerst.

    Wenn der Gesetzgeber was anderes will, soll er halt wo auch immer reinschreiben: Eine Verteilung an die Insolvenzgläubiger findet nach Deckung der Verfahrenskosten und der voraussichtlichen Verfahrenskosten des Restschuldbefreiungsverfahrens statt, die ggf. zu schätzen zu sind; eine entsprechende Rücklagenbildung durch den Treuhänder ist mit Genhemigung des Insolvenzgerichts zulässig.

    Hat er nicht - gibt es also nicht, bin ioch hier der weiße Ritter der Landeskasse oder was?

    Nee, ich mecker' garnicht (sooo doll). Ich denke nur in meinem konkreten Fall, von den knapp 200 € haben die Gläubiger garnix; und wir hätten die Kosten drin. Aber insgesamt gebe ich Dir recht. Und man muss es ja auch mal so sehen: dem Schuldner werden schon komplett seine Schulden erlassen. Und ein Witz ist es ja eigentlich schon, dass letztlich auch die Kosten für diesen Erlass von den Gläubigern getragen werden (über die pfändbare Masse).

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!