Hallo,
ich habe folgenden Fall, über den ich gerade mal so brüte:
Verfahren in der Wohlverhaltensperiode. Die Kosten des Insolvenzverfahren waren gedeckt und sind voll getilgt. Die WVP läuft seit zwei Jahren und Stundung für die WVP ist bewilligt. jetzt kommt ein Antrag des TH auf Nachtragsverteilung. Es kommt eine Summe von ca. 200,00 € rum. Nun frage ich mich, ob ich die überhaupt für die Kosten der WVP einziehen (lassen) kann. Denn streng genommen handelt es sich ja um Einnahmen des Insolvenzverfahrens.
Zusatz: wir hier sind der Auffassung, dass man eben nicht ein Teil der mInsolvenzmasse für die Kosten der WVP einbehalten darf. Insofern spreche ich natürlich auch nur die an, die das ähnlich sehen;).