Ich würde gerne mal eure Meinung zu folgendem Fall:
Der eingetragene Eigentümer ist vor einiger Zeit verstorben.
A und B, Bevollmächtigte in der Generalvollmacht des E, wollen nun die Grundstücke auf die Enkel des E übertragen.
Der Notar sagt, dass hier kein Erbschein erforderlich ist, da A und B aufgrund der Generalvollmacht handeln, die durch den Tod nicht erlöschen soll.
Ich bin der Meinung, dass zum Zeitpunkt des Todes das Eigentum an die Erben des E übergegangen ist und A und B als Bevollmächtigte somit nicht mehr wirksam handeln können.
Seht ihr das auch so?