Hallöle!
In meiner Akte habe ich verschiedene Testament vorliegen, welche in einer Kladde (Tagebuch) enthalten sind.
Die Testamente sind klar von den Tagebucheintragungen zu unterscheiden und auch eindeutig formuliert, so dass sie nicht als Beweismittel herangezogen werden müssen.
Kann mir einer sagen, was ich bei meinen Akten aufbewahren muss?
Behalte ich die gesamte Kladde bei den Akten oder nur die jeweiligen Testamente? Wenn ich nur die Testamente in der Akte behalte, würde ich die Kladde zerstören. Darf ich das überhaupt so einfach machen?
Bei juris finde ich nur Entscheidungen bezüglich "Tagebuch als Beweismittel" aber nichts zur Aufbewahrung eines Tagebuches, in welchem ein Testament enthalten ist.
Für Hilfe wäre ich dankbar.
Gruß