Hallo,
ich habe eine (noch) Vormundschaftsakte vorliegen, die seit drei Jahren weggelegt war und nun durch einen Anruf der Pflegerin auf meinem Schreibtisch gelandet ist.
2007 wurde die elterliche Sorge gemäß § 1630 Abs. 3 BGB auf die Großmutter übertragen. 2009 wurde die Akte weggelegt mit dem Vermerk, dass keine Überwachung der Pflegschaft erfolgt.
Ich habe leider nicht viel darüber gefunden. Sind hier keine Berichte anzufordern? Erfolgt trotzdem die Anweisung der Aufwandsentschädigung?