Moin,
hat sich schon mal jemand mit vor IE verhängten Ordnungsgeldern wegen fehlender Offenlegung von Jahrensabschlüssen im Insolvenzverfahren beschäftigt?
In meinem Verfahren hat sich die schuldnerische Gesellschaft Ordnungsgelder in sechsstelliger Höhe eingefangen, die dann in das Betriebsgrundstück per ZwaSi vollstreckt worden sind. Geschäftsbetrieb gab es nicht mehr, der Geschäftsführer stand unter Betreuung (da bin ich mir jetzt aber nicht hundertprozentig sicher, die Anordnung der Betreuung könnte auch erst nach Verhängung/Vollstreckung des Ordnungsgeldes erfolgt sein). Die Beschaffung von Unterlagen der Schuldnerin ist wegen des Zustands des GF, der auch Alleingesellschafter ist, ziemlich aussichtslos. Es ist aber wohl unstreitig, dass Jahresabschlüsse nicht erstellt und nicht veröffentlicht worden sind. Die Immobilie wäre ansonsten fast komplett Insolvenzmasse, wenn die Hypotheken nicht wären. Von daher hätte ich ein gesteigertes Interesse, das Grundstück lastenfrei zu bekommen...
Mir fällt im Prinzip erstmal nur ein, nach § 133 anzufechten. Die Ordnungsgeld-Verhängerei muß ja über einen längeren Zeitraum gelaufen sein, ich unterstelle mal mehrere ZV-Maßnahmen. Da wird wohl irgendwann mal klar gewesen sein, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig war... Eine Rechtshandlung des Schuldners wird aber wohl kaum festzustellen sein, solange es beim Vollstrecken geblieben ist. Evtl. das Nichteinlegen von Einsprüchen gegen die Festsetzungsbescheide?
Hat jemand eine Idee?