RSB Versagung- RSB Erteilung

  • Hallo zusammen,

    in meinem IN Verfahren wurde im Schlusstermin Antrag auf RSB Versagung gestellt. Das Verfahren ist am 02.08.2004 eröffnet worden. Schlusstermin war am 28.07.2011, die Frist zur RSB Erteilung wäre ja schon mit dem 02.08.2010 abgelaufen. Leider wurde dort keine Anhörung gem. § 300 InsO gemacht (warum auch immer). jedenfalls ist nun endlich die Entscheidung über den RSB- Versagungsantrag da. Richter hat RSB versagt, es gab Beschwerde des Schu. LG hat den Beschluss aufgehoben.

    Frage: Muss ich jetzt noch eine Anhörung gem. § 300 InsO machen oder kann ich gleich RSB erteilen?

    LG, Mausejule.

  • m.E. hätte das LG richtig entscheiden müssen und nicht nur den Versagungsantrag zurückweisen. Der Richter muss ja auch wenn er einen Versagungsantrag nicht stattgibt, die RSB ankündigen (bzw. gleich erteilen). Bist du sicher, dass das LG endgültig entschieden hat - und nicht zur erneuten Entscheidung an den Richter zurückverwiesen hat?

    Dann würde ich erstmal nach § 300 anhören.

  • Ja, habs mir genau durchgelesen. Das hatte ich mich auch gefragt und warum das LG nicht schon RSB angekündigt hat...
    Jetzt fiel mir jedoch auf, dass im Schlusstermin die Anhörung zur Erteilung der RSB erfolgte, weil ja zu dem Zeitpunkt schon die WHP abgelaufen war.
    Ich tendiere jetzt nicht noch mal anzuhören, sondern zu erteilen.

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