Hallo zusammen,
in meinem IN Verfahren wurde im Schlusstermin Antrag auf RSB Versagung gestellt. Das Verfahren ist am 02.08.2004 eröffnet worden. Schlusstermin war am 28.07.2011, die Frist zur RSB Erteilung wäre ja schon mit dem 02.08.2010 abgelaufen. Leider wurde dort keine Anhörung gem. § 300 InsO gemacht (warum auch immer). jedenfalls ist nun endlich die Entscheidung über den RSB- Versagungsantrag da. Richter hat RSB versagt, es gab Beschwerde des Schu. LG hat den Beschluss aufgehoben.
Frage: Muss ich jetzt noch eine Anhörung gem. § 300 InsO machen oder kann ich gleich RSB erteilen?
LG, Mausejule.