Wir haben hier eine Schuldnerin, deren Ehemann auch im Insolvenzverfahren, allerdings bei einem anderen Verwalter ist. Dieser Verwalter hat nun einen Steuerbescheid gegen seinen Schuldner bestandskräftig werden lassen, der mit Einspruch so hätte abgeändert werden können, dass in unserem Verfahren eine Erstattungsanspruch entstanden wäre (bei gemeinsamer Veranlagung der Ehegatten). Durch eine neue Steuererklärung kann man das hier gerade noch hinbiegen, aber es führt mich zu der Frage:
Ist eigentlich der Ehegatte eines Insolvenzschuldners 'Beteiligter' im Sinnne des § 60 InsO, wäre ein Verwalter also zum Schadensersatz verpflichtet, wenn durch sein Handeln dem Ehegatten ein Steuererstattungsbetrag entginge?