Auflassung - falsche qm-Angabe

  • Hallo zusammen,

    wollte nur mal anfragen wie ihr das handhabt.

    Habe eine ältere Kaufvertragsurkunde. Da wurde die FlNr. noch mit 160qm ausgegeben, nun beträgt er aber laut GB nur noch 155qm. Die Kaufvertragsurkunde war vor Vollzug der qm-Änderung im GB errichtet worden.

    Genügt eine Feststellung?

  • Ich bräuchte mal bitte Meinungen zu folgenden Fall.

    Im Grundbuch ist in ein Grundstück (bestehend aus 1 Flurstück) mit einer Größe vom 500qm seit ca. 30 Jahren gebucht gewesen. Dieses Grundstück wurde mit dieser Größe auch aufgelassen, wobei das Grundstück in ein anderes Blatt abgeschrieben wurde. Die Eintragung des Grundstücks erfolgte nun mit einer Größe von 530qm. Das Grundbuchamt ist bzgl. dieser Daten (Bestandsangaben) vom ehemaligen Katasteramt abhängig. Auf Nachfrage kann die Änderung der Größe nicht mehr nachvollzogen werden, da keine Veränderungsnachweise auffindbar sind.

  • Die Flächenangabe im Bestandverzeichnis ist nicht vom öffentlichen Glauben des Grundbuchs erfasst. Ich sehe da jetzt kein Problem.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Meiner Ansicht nach kannst Du nicht einfach die 530 qm übertragen. Im Grundbuch sind 500 qm eingetragen, und ohne einen Nachweis, warum das jetzt 530 qm sein sollen, würde ich hieran nichts ändern. Üblicherweise gibt es dafür Flächenberichtigungs-FN's ...

    Aber woher willst Du wissen, ob nicht tatsächlich das Vermessungsamt eine Vermessung dort bereits vollzogen hat, die im Grundbuch noch nicht vollzogen ist? Und das wäre auch ein Fall, in dem der Auflassungsgegenstand nicht mehr identisch wäre und gutgläubiger Erwerb in Betracht kommt.

    Also entweder übernimmst Du jetzt im Handbetrieb die 500 qm, oder die Vermessungsverwaltung weist nach, warum es 530 qm sein sollen. Das "warum" ist entscheidend. Die technische Umsetzung muss von der IT-Stelle im Zweifel möglich gemacht werden, da kann es überhaupt keine Diskussion geben (hier in Bayern gibt es extra einen Baustein für Handeintragung und ohne ALG-Rückmeldung an das Vermessungsamt).

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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