• Als Neuling in der Rechtsantragstelle wurde ich heute damit konfrontiert, einen Antrag für das Verwaltungsgericht aufzunehmen.
    Der Bürger bestand darauf, dass er Anträge bei jedem Gericht stellen kann und diese dann an das zuständige Gericht weitergeleitet werden müssen.

    Ich frage mich, ob der Bürger Recht hat. Literatur zur Rechtsantragstelle allgemein habe ich nicht zur Hand und muss deswegen hier nachfragen.

    Ist die amtsgerichtliche Rechtsantragstelle auch für die Aufnahme von Klagen, Anträgen oder Beschwerden gegen Beschlüsse oder Urteile von Fachgerichtsbarkeiten im Wege der Amtshilfe zuständig?

  • Also die Augaben der hiesigen Rechtsantragstelle sind durch eine Dienstanweisung der Verwaltung eindeutig geklärt. Wir haben Anträge für die ordentliche Gerichtsbarkeit aufzunehmen, nicht für die Fachgerichtsbarkeit. In diesem Fall hätten wir die Antragsaufnahme abgelehnt.

  • Du hast die Pflicht Anträge für die Fachgerichtsbarkeiten entgegenzunehmen, nicht sie aufzunehmen. Du musst nur dafür sorgen, dass die Anträge weitergeleitet werden.

  • Die Klageaufnahme für ein anderes Gericht sollte grundsätzlich möglich sein (Rechts- bzw. Amtshilfe). Fraglich ist, ob man das fristwahrend machen kann. Für die Sozialgerichtsbarkeit findet sich dafür eine Vorschrift in § 91 SGG. Entsprechende Vorschriften in anderen Verfahrensordnungen kenne ich nicht.
    @Jack: Eine Dienstanweisung kann aber nicht geltendes Recht nichtig machen. Ich denke da nur an § 13 ArbGG, § 14 VwGO, § 13 FGO und § 5 SGG.

  • https://www.rechtspflegerforum.de/gesetze/VwGO/13.htmlhttps://www.rechtspflegerforum.de/gesetze/VwGO/15.html[h=3]§ 14 VwGO[/h]
    Alle Gerichte und Verwaltungsbehörden leisten den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit Rechts- und Amtshilfe.


    Das ist identisch zu den Regelungen im SGG und da hab ichs mal nachgeschlagen.

    Auch Klage zur Niederschrift einer der Behörden wird ebenso wie bei Widerspruchserhebung zur Niederschrift nach § 84 Abs 2 (vgl § 84 Rn 6) möglich sein; die Behörde ist allerdings nicht dazu verpflichtet, Niederschrift dieser Art aufzunehmen.

    Meyer-Ladewig, SGG, 9. Auflage 2008, Rn. 4 zu § 91 SGG

  • Die Klageaufnahme für ein anderes Gericht sollte grundsätzlich möglich sein (Rechts- bzw. Amtshilfe).


    Fraglich ist nur, ob das für den Bürger die bessere Wahl ist als sich an das entsprechende Fachgericht zu begeben, um dort seine Klage aufnehmen zu lassen.

    Nun ja... Amtsgerichte sind im Großen und Ganzen ein wenig dichter gesät als Fachgerichte...

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Die Klageaufnahme für ein anderes Gericht sollte grundsätzlich möglich sein (Rechts- bzw. Amtshilfe).


    Fraglich ist nur, ob das für den Bürger die bessere Wahl ist als sich an das entsprechende Fachgericht zu begeben, um dort seine Klage aufnehmen zu lassen.

    Nun ja... Amtsgerichte sind im Großen und Ganzen ein wenig dichter gesät als Fachgerichte...


    Mir ging es jetzt mehr um das Ergebnis der Klageaufnahme...

    Es ist einfach leichter, wenn man jeden Tag Klagen beim Verwaltungsgericht aufnimmt als wenn einmal in 5 Jahren einer mit diesem Ansinnen zum AG kommt.

  • Da muss der Bürger wohl abwägen (bei mir zu Hause ist das zuständige Verwaltungsgericht 50 km entfernt), eine versierte Antragsaufnahme oder aber kurze Wege. Ich meine sogar, dass doch jeder Rechtspfleger über Grundkenntnisse verfügt. Den Rest wird das Verwaltungsgericht mit seiner Amtsermittlungspflicht schon richten.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich könnte keine Klage für das Verwaltungs- oder das Sozialgericht ohne weiteres aufnehmen und ich habe fast 10 Jahre in einer Rechtsantragstelle gesessen und behaupte mal, dass ich einiges an ungewöhnlichen Anträgen gesehen habe. Da müsste ich mich am Prozessformularhandbuch langhangeln oder mal schnell anrufen und mir ein Muster mailen lassen. Ob dem Bürger damit gedient wäre?

  • Wie juergen.

    Es geht dabei nicht darum, dass ich mich weigern würde, Anträge für Fachgerichte aufzunehmen.
    Wenn jemand eine Klage wegen unrichtigem Arbeitszeugnis aufnehmen lassen wollte, sollte er allerdings Tenor und Gründe schon ziemlich gut beeinander haben ... ich wüsste nämlich nicht, wie es geht.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Wenn sowas vorkommt, dann sage ich den Leuten ohnehin auch direkt, dass ich von der Fachgerichtsbarkeit keine Ahnung habe und daher nicht weiß, was da rein muss und was nicht.

    Außerdem werden die dann noch an das Fachgericht geschickt, da gehen nochmal 3 Tage drauf ehe das überhaupt ankommt. Dazu dann noch der sicherlich nachzubessernde Antrag - das überzeugte bisher noch jeden Antragsteller die Sache direkt beim Fachgericht vorzutragen.

  • Als Neuling in der Rechtsantragstelle wurde ich heute damit konfrontiert, einen Antrag für das Verwaltungsgericht aufzunehmen. Der Bürger bestand darauf, dass er Anträge bei jedem Gericht stellen kann und ...

    Rechts -und Amtshilfe setzen doch ein Ersuchen des Gerichts! voraus. Hier liegt kein solches vor, sodass es auf die Frage der Zulässigkeit der RH doch gar nicht ankommt. Es bleibt folglich dabei, dass die Anträge zu Protokoll nur beim entsprech. Fachgericht aufgenommen werden müssen, z.B. § 90 SGG.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • zu post nr. 11:
    für hessen kann ich mitteilen, dass dort zumindest bis 2010 absolut keine grundkenntnisse gelehrt wurden, was die antragsaufnahme in bezug auf die fachgerichtsbarkeit angeht. insofern würde auch ich als mehrjähriger rpfl der rast hier nicht wissen, was in einem solchen falle aufzunehmen ist bzw. aufgenommen werden sollte. auch rasys sieht hierfür keine muster vor.
    wir rpfl kennen uns zwar auf vielen rechtlichen gebieten meist sehr gut aus, aber damit dann nun wirklich nicht, zumal die rast lediglich ein nebengeschäft ist (so ähnlich wie für anwälte der kostenbereich).

  • ..., zumal die rast lediglich ein nebengeschäft ist (so ähnlich wie für anwälte der kostenbereich).


    Echt? Ist das in Hessen tatsächlich so? :gruebel:
    Also hier ist das ganz sicher nicht nur ein Nebengeschäft bei den vielen Leuten, die hier tagtäglich auf der Matte stehen.

  • Ob die Rechtsantragstelle ein Nebengeschäft ist, hängt sicherlich mit der Größe des Gerichts zusammen.
    Bei einem Großstadtgericht ist sie es sicherlich nicht, bei einem kleinen Gericht mit vielleicht 5 Rechtspflegern
    ist sie ungeliebtes ein Anhägsel, dass man nebenher bewältigen muß.

  • Ich mache in einem Fachgericht nunmehr seit 21 Jahren RAST und ich könnte zur Not noch eine einfache Klage für ein ordentliches Gericht aufnehmen, aber ich bin vollkommen unfähig, eine Klage für ein FG, VG oder SG zu schreiben. Und einen Gewaltschutzantrag oder sowas kenne ich nur dem Namen nach...

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