Als Neuling in der Rechtsantragstelle wurde ich heute damit konfrontiert, einen Antrag für das Verwaltungsgericht aufzunehmen.
Der Bürger bestand darauf, dass er Anträge bei jedem Gericht stellen kann und diese dann an das zuständige Gericht weitergeleitet werden müssen.
Ich frage mich, ob der Bürger Recht hat. Literatur zur Rechtsantragstelle allgemein habe ich nicht zur Hand und muss deswegen hier nachfragen.
Ist die amtsgerichtliche Rechtsantragstelle auch für die Aufnahme von Klagen, Anträgen oder Beschwerden gegen Beschlüsse oder Urteile von Fachgerichtsbarkeiten im Wege der Amtshilfe zuständig?