Ausschüttung und Schlussverzeichnis

  • Wie genau prüft ihr die Ausschüttung an die Gläubiger und das Schlussverzeichnis? Laut Kommentarmeinung haben wir das Schlussverzeichnis gar nicht zu prüfen. Wie sieht es mit der Ausschüttung aus? Habe bisher die Quote geprüft und ob auch jeder den richtigen Geldbetrag erhalten hat. Laut Kommentar ist jedoch lediglich ein Bericht einzureichen. Heißt das wir haben das gar nicht zu prüfen? Könnt ich mir ne Menge Arbeit ersparen. Oder komm ich dann in die Haftung? Wer weiß Rat?:gruebel:

  • Also ich prüfe das Schlussverzeichnis - wenn überhaupt - kursorisch. Die Verteilung prüfe ich üblicherweise stichpunktartig.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Schlussverzeichnis musst Du nicht prüfen, aber die Verteilung an die Gläubiger schon. Aus pragmatischen Gründen prüfe ich aber auch das Schlussverzeichnis.

    mach ich genauso und die Verteilung prüfe ich auch ziemlich genau -d.h. dass auch jeder die gleiche Quote gekriegt hat und auch nur der etwas gekriegt hat, der im Schlussverzeichnis steht. Also auch oft mit Rechtsnachfolgenachweisen. Man findet auch mit schöner Regelmäßigkeit Fehler.

  • Könnt ich mir ne Menge Arbeit ersparen.

    Prüfung der Ausschüttung bzw. Endabrechnung geht eigentlich recht fix:

    Excel aufrufen, in die erste Spalte den festgestellten Betrag laut Schlussverzeichnis, in die zweite Spalte den ausgezahlten Betrag, in die dritte Spalte die Quote. Dies dann mit den Unterlagen bzw. Belegen abgleichen - und fertig.

    Bei uns wird das Schlussverzeichnis auch geprüft, bei Einreichung des Schlussberichts und mit Anbringung eines entsprechenden Vermerks. Eine erneute Prüfung im Rahmen der Endabrechnung erfolgt daher - jedenfalls bei mir - nicht, sondern ich verlasse mich auf den Vermerk (er ist ja meist sowieso von mir selbst).

    Eine Beanstandung wegen fehlerhafter Ausschüttung hatte ich in etwas über einem Jahr erst einmal. Soweit mir erinnerlich, war irgendeine nachträgliche Änderung der Anmeldung bzw. des Prüfungsergebnisses nicht in das Schlussverzeichnis gelangt. Mag sein, dass dann dort schon übersehen wurde nach Einreichung des Schlussberichts, kann ich nicht mehr sagen. Das hat mich insofern etwas überrascht, dass ich vorher gedacht hatte, eine solche Änderung wirkt sich automatisch an allen Stellen aus, an denen der betreffende Betrag verarbeitet wird. War in dem Fall scheinbar nicht so, warum auch immer.

    Da der Fehler sich der Höhe nach nur sehr gering auswirkte, hatte ich mit der zuständigen Mitarbeiterin des IV vereinbart, dass Erklärungen der Gläubiger (waren, glaube ich, < 5) beigebracht werden, dass auf eine Korrektur der Ausschüttung verzichtet wird.

  • Da gibt es auch Leute, die wollen jede Abweichung des Auszahlungsempfängers zum Gläubiger dokumentiert haben und prüfen nach, ob der Grund "verschmolzen mit..." Tatsächlich korrekt ist.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Da gibt es auch Leute, die wollen jede Abweichung des Auszahlungsempfängers zum Gläubiger dokumentiert haben und prüfen nach, ob der Grund "verschmolzen mit..." Tatsächlich korrekt ist.

    ja natürlich, was denn sonst - es ist schließlich an den Gläubiger gem. Schlussverzeichnis zu verteilen und nicht an irgendjemand mit ähnlichem Namen.

  • Eine Beanstandung wegen fehlerhafter Ausschüttung hatte ich in etwas über einem Jahr erst einmal. Soweit mir erinnerlich, war irgendeine nachträgliche Änderung der Anmeldung bzw. des Prüfungsergebnisses nicht in das Schlussverzeichnis gelangt. Mag sein, dass dann dort schon übersehen wurde nach Einreichung des Schlussberichts, kann ich nicht mehr sagen. Das hat mich insofern etwas überrascht, dass ich vorher gedacht hatte, eine solche Änderung wirkt sich automatisch an allen Stellen aus, an denen der betreffende Betrag verarbeitet wird. War in dem Fall scheinbar nicht so, warum auch immer.


    Wesentlich ist auf Verwalterseite, dass man sich zwingt, nicht manuell in den Verzeichnissen etc. rumzuändern, sondern nur in den Stammdaten, und anschließend die Verzeichnisse neu zu erstellen. Dann wirkt sich nämlich ein Fehler tatsächlich auf alles aus und man hat eine Chance, ihn zu bemerken und zu korrigieren. Daher prüfe ich inzwischen auch nur noch das Schlussverzeichnis und nicht mehr die Beträge bei der Ausschüttung. Da wird nur nochmal geprüft, ob die Bankverbindungen aktuell sind.

  • ok also prüft Ihr so genau wer welchen Betrag erhalten hat nur damit ihr euch besser fühlt oder komm ich ansonsten in die Haftung? Laut Münchener Kommentar wäre es ausreichend eine ausdrückliche Erklöärung des IV, dass er die Schlussverteilung durchgeführt hat. Klingt nicht nach exakter Prüfung. Prüft Ihr nur ob Gl und Betrag stimmt oder auch die Bankverbindung? Das würde ja ne Menge Zeitaufwand bedeuten....:confused:

  • Ich gucke bei der Ausschüttung

    • stimmt der Gesamtbetrag der Forderungen lt. Schlussverzeichnis mit dem Gesamtbetrag der Forderungen lt. Ausschüttungsverzeichnis überein und
    • stimmt die angegebene Quote.

    Die einzelnen Ausschüttungen prüfe ich nur stichprobenartig (je nach Anzahl der Ausschüttungen 1 - 5) auf Gläubiger, ggf. auch Vertreter, Höhe der Forderung, Höhe des Auszahlungsbetrages und picke mir hier meistens besonders hohe Beträge und/oder private Gläubiger heraus. Aber die Bankverbindung des Gläubigers prüfe ich nicht (die ergibt sich ja nicht unbedingt aus der Akte - soll ich den Gläubiger anrufen? Ich meine, das geht zu weit - jedenfalls, solange ich nicht irgendwelche Anhaltspunkte habe, die mich veranlassen müssten, einem Verwalter aber ganz genau auf die Finger zu schauen).

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Ich nehme meine Aussage in #14 zurück :mad:: Kaum gepostet, nächste Akte aufgeschlagen: Endabrechnung mit Ausschüttung - und was soll ich sagen: Beträge stimmen nicht überein, also alles einzeln geprüft und 2 fehlende Ausschüttungen gefunden!
    Ich mag nicht mehr ...

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • ok also prüft Ihr so genau wer welchen Betrag erhalten hat nur damit ihr euch besser fühlt oder komm ich ansonsten in die Haftung?

    Ist jetzt bitte wirklich nicht persönlich gemeint, aber mir fällt auf, dass Dich die Frage umzutreiben scheint, ob Du in die Haftung kommen könntest. Bist Du evtl. der Meinung, dass Du in einem konkreten Fall etwas versägt haben könntest?

  • auch wenn ich das schon ein paar Tage mache, tue ich mich damit manchmal schon schwer.
    Das Schlussverzeichnis gleiche ich stets mit der Tabelle ab und dies ist erfahrungsgemäß auch sinnvoll ( auch wenn dazu wohl keine Verpflichtung besteht).
    Kommen die Ausschütungsberichte, ist eine exakte Prüfung der Quotenausschüttung vielfach enorm aufwendig (also gemeint ist die reine Ausschüttung, nicht die systemische Prüfung der Nachtragsrechnung - die ist auf jeden Fall vorzunehmen). Ob die Gerichte dazu verpflichtet sind, weiß ich bis heute nicht. Derzeit erwäge ich, hierzu einen Prüfsachverständigen einzusetzen, viel Spass Landeskasse !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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