Der Sachverhalt lässt sich leider nicht kürzer darstellen.
Bitte trotzdem lesen und beantworten!
Ich habe einen Hofübergabevertrag unter Lebenden im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Mutter M überträgt den Hof i.S.d. Höfeordnung auf ihren Sohn A.
Das Problem dabei:
M ist nur befreite Hofvorerbin und in Abt. II ist ein ellenlanger und leicht komplizierter Nacherbenvermerk eingetragen, der etwa folgenden Inhalt hat:
- Hofnacherbfolge tritt mit dem Tode der M ein.
- Hofnacherbe ist A (also der jetzige Erwerber).
- A ist Hofvollerbe, so lange er ein eheliches Kind hat.
- Ist kein ehel. Kind vorhanden oder fällt es später weg, so ist/wird A nur Hofvorerbe.
- Das NE-Recht des A ist vererblich. Ersatzhofnacherbe für A wird der älteste lebende eheliche Sohn von A bzw. die älteste lebende eheliche Tochter von A, wenn kein lebender Sohn vorhanden ist.
- Verstirbt A vor oder nach dem Eintritt des Nacherbfalls ohne eheliche Abkömmlinge, so ist Ersatzhofnacherbe bzw. Ersatzhoferbe der Bruder B des A.
- Bzgl. B wird Ersatzhofnacherbfolge angeordnet. Ersatzhofnacherbe nach B wird der lebende älteste eheliche Sohn des B oder die älteste lebende eheliche Tochter des B, wenn keine Söhne vorhanden sind.
- B ist abweichend der vorgenannten Regelung jedoch berechtigt, unter seinen Kindern einen anderen Ersatzhofnacherben zu bestimmen, wenn er dieses Kind für geeigneter hält. Diese Befugnis erlischt mit Vollendung des 25. Lebensjahres des ersten als Hofersatznacherben in Betracht kommenden Kindes.
Ich habe folgende Probleme:
- In dem Übertragungsvertrag bewilligen und beantragen M und A einfach mal so die Löschung des Nacherbenvermerks.
Über die familiären Zustände (wer hat welche Kinder usw.) wird nichts gesagt.
So einfach geht das doch wohl nicht, oder?! Es müssen doch auch die Ersatz(nach)erben mitwirken, wenn die Löschung nicht bloß berichtigend ist. - Ist die Löschung hier nur berichtigend?
- Wie ist A einzutragen? Einfach als Eigentümer oder evtl. als befreiter Hofvorerbe?
- Wenn letzteres, kann ich das v.A.w. machen oder müssen die Beteiligten es entsprechend beantragen und bewilligen?
- Muss ich dann auch einen neuen NE-Vermerk über die bedingte Hof(ersatz)nacherbfolge eintragen?