Hallo ans Forum,
ein Ehepaar hat vor der SCheidung eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung getroffen, in der der Unterhalt für alle drei minderjährigen Kinder auf 128 % festgelegt wird.
Ein paar Jahre später wird der Unterhalt für die beiden noch minderjährigen Kinder im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs neu festgelegt auf 110 %.
Im Vergleich ist geregelt, dass die Ziffern, in denen in der Trennungs- und Scheidungsvereinbarung die Unterhalts- und Berechnungsfragen geregelt waren, komplett durch die neue Regelung ersetzt werden.
Nun die Frage: Kann das Kind, das zwischen den beiden Regelungen volljährig geworden ist, noch aus der Trennungs- und Scheidungsvereinbarung vorgehen (nachdem diese umgeschrieben wurde) oder steht es jetzt quasi ohne Titel da?
Hintergrund für die Frage ist, dass die Unterhaltsberechtigung zwischenzeitlich wohl weggefallen ist oder zumindest die Höhe neu festgelegt werden muss.
Herzlichen Dank für Ihre Einschätzungen!
Schachterlteufel