Mir liegt ein Vertrag vom Notar vor, wonach eine Eigentumswohnung, die allein im Eigentum einer 6-jährigen Kindes steht, verkauft werden soll.
Nach Aufforderung wurde mir ein ordnungsgemäßes ausführliches Gutachten vorgelegt, wonach man zu dem Schluss kommt, der Verkehrswert betrage 35.000,00 €.
Im Kaufvertrag wurden sogar 38.000,00 € vereinbart.
Das Kind wohnt mit seinen Eltern nicht dort (ca. 30 km entfernt).
Ich habe für das Genehmigungsverfahren einen E-Pfleger (RA) bestellt und die Kindesmutter nochmal zusätzlich aufgefordert, mir den Grund für den Verkauf zu nennen. Sie hat darauf nicht reagiert. Der bestellte E-Pfleger moniert nun, der Wert für das Kind könne viel höher sein, wenn man die Wohnung schon 12 Jahre lang bis zur Volljährigkeit vermieten würde (man könnte dann bei ununterbrochener Vermietung sicherlich 55.000 € Miete einnehmen, hätte in 12 Jahren aber ganz sicher die eine oder andere Ausgabe). Was nütze schon das Geld in der heute unsicheren Zeit, in der angeblich immer mehr Leute nach Wohneigentum streben. Dies sei schließlich wohl die bessere Anlage.
Ich muss dazu aber mal sagen: In unserer Gegend ist Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen. Es werden diverse Häuser abgerissen, um dem immer größer werdenden Wohnungsleerstand zu begegnen. Steigende Mieten sind demzufolge hier auch nicht so der Fall, mal abgesehen von den doch weit entfernt liegenden Großstädten. Es gibt viele Vermieter, die zu kämpfen haben mit zahlungssäumigen Mietern, Mietnomaden etc. und am Ende viel draufzahlen. In unserer Straße nimmt aus den genannten Gründen auch kaum ein Eigentümer noch Mieter auf, es sei denn, das Jobcenter überweist gleich die Miete. Mit dem, was der RA sagt, kann ich mich also nicht zu sehr anfreunden.
Aber mal ungeachtet dessen: Wie weit sollte eigentlich der Entscheidungsrahmen des Familiengerichts bei so etwas gehen? Man kann doch nicht grundsätzlich den Eltern vorschreiben, wie sie das Vermögen ihres Kindes anzulegen haben. Sie haben doch insoweit eine gewisse Entscheidungsfreiheit, jedenfalls soweit, wie sie es vernünftig in eigenen Angelegenheiten auch tun würden oder könnten. Entscheidend ist doch in erster Linie, dass Grundeigentum nicht unter Wert verkauft wird, wobei man als Wert doch den gegenwärtig zuverlässig festgestellten Verkehrswert heranziehen sollte. Welchen anderen Wert sollte man denn sonst heranziehen? Alles andere (erzielbare Mieteinnahmen in den nächsten 12 Jahren, ggf. notwendige Instandsetzungskosten etc.) ist doch alles ziemlich vage.
Wenn ein 17-jähriges Kind jetzt sagen würde, es wolle nächstes Jahr die Wohnung selbst beziehen, könnte oder sollte man das ja berücksichtigen. Aber weder ein 8-jähriges Kind noch ein bestellter Ergänzungspfleger kann so etwas wohl heute behaupten.
Ich habe jetzt die Mutter nochmals zur Begründung aufgefordert.
Wenn sie erneut nicht reagiert: Wie würdet Ihr entscheiden, der Sicht des E-Pflegers folgen oder das vorliegende Gutachten im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag als ausreichend betrachten?