Hallo,
ich habe einige Fragen zu einer zivilgerichtlichen Klage vor Landgericht gegen ausländische Beklagte. Der Streitwert ist nur 50€, das Gericht will nun Vorschuss für Übersetzungkosten von 10.000 € (!!). Die Beklagten sitzen in 5 Ländern.
1. Ich überlege die Klage zurückzuziehen, weil die Übersetzungskosten in offensichtlichem Unverhältnis zu Streitwert stehen. Muss ich den Vorschuss wirklich zahlen?
2. Ist die Übersetzung wirklich notwendige, und nach welcher Vorschrift?
2. Könnte ich die Übersetzung selber von einem beglaubigten Übersetzer anfertigen lassen?
3. Muss ich nur die Klagschrift, oder auch die Anlagen übersetzen lassen?
Vielen Dank für Eure Unterstützung!