Klageschrift - Änderung der Anlagen

  • Hallo,

    ich habe einige Fragen zu einer Klageschrift mit Auslandsbezug. Die Übersetzung ist wegen der Anlagen unverhältnismäßig teuer. Das Gericht will einen Kostenvorschuss. Ich will deshalb die Anlagen der Klage zurücknehmen (sie sind für Klageinhalt nicht unbedingt erforderlich).

    Kann ich die Anlagen der Klagschrift einfach zurücknehmen bzw. löschen? Funktioniert das im Wege der Klageänderung?

    Vielen Dank,
    Armin

  • Wie willst du die Anlagen "löschen"? Du hast doch alles schon bei Gericht eingereicht.
    Beantrage doch einfach, dass dem Schulder nur die Klageschrift ohne Anlagen zugestellt werden soll und dass auch nur die Klageschrift übersetzt werden soll und bitte um eine neue Vorschussrechnung.
    Allerdings dürfte der Inhalt der Anlagen dann auch keine Verwendung im Verfahren finden dürfen, d.h., du kannst dich später nicht darauf berufen.
    Ich habe sowas aber noch nicht gesehen.

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