Bezugsberechtigung Kindergeld

  • KM hat am 01.03.2012 Antrag gestellt, dass sie für den Zeitraum 2009 bis heute bezugsberechtigt ist. Das Kind lebt aber seit Juni 2009 beim Großvater und er hatte zunächst mit der Kindesmutter mündlich vereinbart, dass sie ihm das Kindergeld überweist, was diese jedoch nicht gemacht hat. Daher hat er Ende 2011 selbst einen Antrag bei der Fam.kasse gestellt. Die KM ist nicht damit einverstanden und hat nun den o.g. Antrag bei uns eingereicht.
    Kann das FamG eine rückwirkende Entscheidung treffen? Gibt es gute Aufsätze zu diesem Thema?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!