Wie schätzt Ihr eigentlich die Bedeutung des Verfahrens i.S.v. § 14 RVG für den Nebenkläger bei folgender Kostellation ein:
Bei einem Verkehrsunfall wird jemand getötet - fahrlässige Tötung. Die Eltern/die Witwe treten als Nebenkläger auf.
Der Verlust des Kindes/Partners hat persönlich natürlich eine überragende Bedeutung. Aber kann man das auch rein objektiv für die Nebenklage sagen? Was bringt die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe schon für eine Genugtuung (was ja das Hauptziel der Nebenklage ist)?