Partei und Ehegatte: 432,00
Erwerbstätigenfreibetrag: 197,00
Weitere Erwachsene: 345,00
Zwischen 15. und 18. Lebensjahr: 326,00
Zwischen 7. und 14. Lebensjahr: 286,00
Bis zum 6. Lebensjahr: 252,00.
Quelle BGBL von heute.
Partei und Ehegatte: 432,00
Erwerbstätigenfreibetrag: 197,00
Weitere Erwachsene: 345,00
Zwischen 15. und 18. Lebensjahr: 326,00
Zwischen 7. und 14. Lebensjahr: 286,00
Bis zum 6. Lebensjahr: 252,00.
Quelle BGBL von heute.
Vielen Dank!!
Auch danke !
Aber wie kommst Du auf 01.04.2013 ?
Bei meinem Ausdruck der 2 . Bekanntmachung zu § 115 ZPO wird der 01.04.2012 ausgespuckt.
Soory, da stand 2012, nicht 2013....
Also sind alle PKH-Berechnungen seit 01.04.12 falsch ?
Was für ein Kuckucksei noch vor Weihnachten
Habt ihr bitte mal einen Link.
Ich würde ja eher auf einen Druck-/Tippfehler tippen...
Danke, ich gehe auch mal von einem Druckfehler aus.
Der Link führt jetzt auch nicht direkt zu einem besseren Ergebnis .;)
Maßgeblich dürfte zunächst das im Gesetzblatt Verkündete sein, Druck- /Schreibfehler hin oder her.
Eben, jetzt kommen bestimmt gaaaanz viele Anträge auf Neuberechnung ...
Eben, jetzt kommen bestimmt gaaaanz viele Anträge auf Neuberechnung ...
Wie kommst Du darauf , dass es hierzu eines Antrages bedarf ?
Mal unterstellt, der 01.04.2012 ist richtig ( zumindest ist er so verkündet ) , dann wären die neuen Freibeträge von Amts wegen zu beachten gewesen .
Und da es ja eine recht hohe Anhebung ist...
Ich tippe da mal auf eine zügige Berichtigung...
Da Du die Sache hier angeleiert hast, wird es auf Dich zwecks Berichtigung hinauslaufen.
Wir verlassen uns auf Dich .
Vielleicht geht die Welt doch dies Jahr noch unter, so dat wir 2013 keine neuen Freibeträge bekommen ? Und dat BMJ hat nur keinem Bescheid gesagt ?
Da Du die Sache hier angeleiert hast, wird es auf Dich zwecks Berichtigung hinauslaufen.
Wir verlassen uns auf Dich .
Hab denen dann mal geschrieben..
Vorbildliche Amtsführung !:daumenrau
Eben, jetzt kommen bestimmt gaaaanz viele Anträge auf Neuberechnung ...
Wie kommst Du darauf , dass es hierzu eines Antrages bedarf ? Mal unterstellt, der 01.04.2012 ist richtig ( zumindest ist er so verkündet ) , dann wären die neuen Freibeträge von Amts wegen zu beachten gewesen .
Und Du lässt Dir jetzt a l l e PKH- Akten vorlegen und berechnest die Raten v. A. w. neu???
Warten wir mal ab , was Störtebecker erreicht.:D
Im übrigen bin ich in Familiensachen unterwegs und da liegt das Bewilligungsverfahren fast ausschließlich in den Händen des Abteilungsrichters .
Ob der sich erneut die Akten zieht , kann getrost angezweifelt werden.
Die vorl. Threadüberschrift , die derzeit nicht stimmt, ist kein Fall für § 120 IV ZPO.
Störtebecker erreichte nix..
Denn: Es ist kein Druckfehler, die Freibeträge sind tatsächlich nachträglich geändert worden. Das hängt (Kurzform) daran, dass in Bayern andere Freibeträge gelten.
Für die Kollegen aus NRW gibts im Intranet den Erlass dazu...
Die Parteien können Beschwerde einlegen oder einen Antrag gem. § 120 IV ZPO stellen...
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