Genehmigung für Annahme Pflichtteil?

  • Hallo,

    ich habe einen Betreuten, dessen Mutter nun gestorben ist. Der Betreute ist im Testament nicht berücksichtigt worden. Es wurde ein Ergänzungsbetreuer bestellt (die Betreuerin wurde als Erbin eingesetzt), um die Pflichtteilsansprüche des Betreuten geltend zu machen. Der Ergänzungsbetreuer hat den Pflichtteil berechnet und die Erben zur Zahlung aufgefordert. Es handelt sich um ca. 8000 €. Nun meine Frage: Durch die Annahme des Pflichtteils erlischt ja der Anspruch des Betreuten. Muss für die Annahme des Pflichtteils eine Genehmigung nach § 1812 erteilt werden?

  • Wenn der Betreuer hergeht, das Geld in bar annimmt und rumerzählt, dass er nun die geschuldete Leistung angenommen habe. Ja!

    Wenn die Schuldner ganz unschuldig von sich aus einfach das Geld auf ein Konto des Betreuten einzahlen ;) Nein.

  • Hallo, würde mich mit einer Frage dranhängen...

    Bei mir ist der Fall auch so, dass der Betreute enterbt wurde, Ergänzungsbetreuer wegen Feststellung und Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs bestellt wurde und dieser mir die Höhe von dem Anspruch mitgeteilt hat. Ich habe den Ergänzungsbetreuer nun gebeten, mir noch zur Einsichtnahme Nachweise vorzulegen damit auch ich die Höhe des Pflichtteils nachvollziehen kann. Dieser war darüber nun sehr verwundert.
    Wie macht Ihr das? Verlasst Ihr Euch auf die Angaben des Ergänzungsbetreuers oder lasst Ihr Euch auch Nachweise vorlegen?

  • Auch ein Ergänzungsbetreuer unterliegt der Aufsicht des Gerichts.
    Ein Auskunftsverlangen ist daher über §§ 1837 , 1839 BGB mit 1908 i gerechtfertigt.

    Bei einem anwaltlichen Ergänzungsbetreuer verlasse ich mich aber in der Regel auf dessen Pflichtteilsberechnung.
    Hängt aber eher mit der Qualität der ( hier ) bestellten Anwälte zusammen.

  • Danke für die schnelle Antwort.:daumenrau

    Hab bisher eigentlich auch immer Nachweise verlangt, aber das Schreiben vom Ergänzungsbetreuer hat mich kurz verunsichert.

    Schönes Wochenende!

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