Hallo,
ich habe einen Betreuten, dessen Mutter nun gestorben ist. Der Betreute ist im Testament nicht berücksichtigt worden. Es wurde ein Ergänzungsbetreuer bestellt (die Betreuerin wurde als Erbin eingesetzt), um die Pflichtteilsansprüche des Betreuten geltend zu machen. Der Ergänzungsbetreuer hat den Pflichtteil berechnet und die Erben zur Zahlung aufgefordert. Es handelt sich um ca. 8000 €. Nun meine Frage: Durch die Annahme des Pflichtteils erlischt ja der Anspruch des Betreuten. Muss für die Annahme des Pflichtteils eine Genehmigung nach § 1812 erteilt werden?