Ich möchte diesen Thread gerne nutzen, um zu motzen, bitte, danke.
Folgender Fall: HBV will im Wege der Nachfestsetzung eine 0,65 Gebühr Nr. 3401 VV RVG haben. Festgesetzt wurde bereits eine TG von 260,40 € netto. Vorgelegt wurde eine Rechnung des Unterbevollmächtigten an den HBV über eine vereinbarte Vergütung von 220,00 € netto. Mein Hinweis auf § 5 RVG, dass zwischen Partei und Terminsvertreter kein eigenenes Vertragsverhältnis begründet wurde etc. und Bitte um Rücknahme führte zu folgendes:
"Die o.g. geltend gemachten Kosten sind sehr wohl Kosten der Partei, anliegend meine Kostenrechnung vom heutigen Tage über 220,00 € netto zzgl. USt. an die Partei zur Kenntnis!" (kein wortwörtliches Zitat, eher im übertragenen Sinne"). WHAT?