Will hier für Ba-Wü keinen extra Thread bzgl. Zuständigkeit aufmachen , aber auf folgendes hinweisen:
Durch Änderung der verwaltungsvorschrift vom 29.11.2013 VVHintG wird es den Behörden ermöglicht, die Aufgaben der Hinterlegungsstelle auf den Urkundsbeamten des mittleren Dienstes zu übertragen.
Der bisherige Vorbehalt auf den UdG des gehobenen Dienstes entfällt !
Die Änderung gilt ab Januar 2014 .
Bis zur Übertragung sollen die mittleren Beamten eine Fortbildung erhalten; ein Fortbildungskonzept wird derzeit erstellt.