Gläubigerverzeichnis

  • Guten Morgen,

    ich habe einen Antrag auf Regelinso gestellt und das Gläubigerverzeichnis beigefügt. Das Gericht fordert dieses erneut an unter Angabe der Fälligkeit der Forderungen.

    Ich habe, wenn die Gläubiger mehrere Forderungen hatten z.B. bei monatlichen Beiträgen, diese auf den gesamten Rückstand zusammengefasst. Muss ich dies jetzt korrigieren und jede einzelne monatliche Forderung mit Fälligkeitsdatum angeben?

    Danke vorab.

    Liane

  • Ich habe mich einen Moment gewundert, was die Anfrage soll. Man muss ja genau genommen für den IN-Antrag nicht einmal ein Gläubigerverzeichnis beifügen. Wahrscheinlich sitzt aber der Richter über dem Antrag und fragt sich, ob ZU so erkennbar ist, oder ob er ein Gutachten in Auftrag geben soll. Wenn möglich, würde ich das kurz telefonisch klären.

  • Habe bei Gericht grade mal nachgefragt, die Angabe der Fälligkeit der Forderung bezog sich auf die Forderungen des Antragstellers gegen seine Schuldner. War bloß ungünstig formuliert.

    Danke für Eure Hilfe

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